Teil 1. Elternunterhalt

Mehr Entlastung bei Pflegeheimkosten Mit der Hilfe zur Pflegemüssen die Sozialämter oft einspringen, um einen teuren Heimplatz zu bezahlen. In NRW und Schleswig-Holstein können „Landeskinder“ erleichtert Pflegewohngeld, maximal bis zur Höhe der Investitionskosten, erhalten. Bisher holen sich die Ämter einen Teil von den Angehörigen der Pflegebedürftigen zurück, vor allem von deren Kindern. Damit ist 2020… » weiterlesen: Teil 1. Elternunterhalt

Unterhalt nach der Lebensstellung

Fortsetzung: Sozialämter und Elternunterhalt, welche Kosten müssen Kinder tragen? Solange die Eltern in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern, haben sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Erst wenn diese nicht mehr möglich ist, etwa weil sie aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig geworden sind oder weil sie das Renteneintrittsalter erreicht haben, kommt ein Unterhaltsanspruch in… » weiterlesen: Unterhalt nach der Lebensstellung

Grundsicherung im Alter -2 –

Fortsetzung des Artikels vom 16.3.2018, nach Rückfragen Muss ich mein gesamtes Einkommen für den Grundsicherungsbedarf einsetzen? Grundsätzlich ja, Aber es gibt wie immer Ausnahmen. Das Gesetz sieht Freibeträge vor, wenn Sie neben Ihrer Rente noch erwerbstätig sind oder eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten. Vermögen für den Grundsicherungsbedarf einsetzen? Nein, es gibt einen Schonbetrag in… » weiterlesen: Grundsicherung im Alter -2 –