Betreuungsrecht ab März 2023

Unterstützen vor Vertreten. Endlich geregelt wurde die Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für 6 Monate – § 1358 BGB. Ein Überblick Am 1. Januar 2023 tritt das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft, mit Wirkung 1.März 2023. Damit sollen unter anderem die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Personen gestärkt und… » weiterlesen: Betreuungsrecht ab März 2023