Betreuungsrecht ab März 2023

Unterstützen vor Vertreten. Endlich geregelt wurde die Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für 6 Monate – § 1358 BGB. Ein Überblick Am 1. Januar 2023 tritt das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft, mit Wirkung 1.März 2023. Damit sollen unter anderem die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Personen gestärkt und… » weiterlesen: Betreuungsrecht ab März 2023

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Pflegende Angehörige, Nachbarn und Freunde sollten gezielt die Möglichkeit nutzen, die Stelle anzurufen. Aus Personalnot werden Einrichtungen freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB vornehmen. Folter liegt unter anderem dann vor, wenn die betroffene Person durch die jeweilige Maßnahme in ihrer körperlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. „Dieses ist dann der Fall, wenn nicht… » weiterlesen: Nationale Stelle zur Verhütung von Folter