Heimentgelt bei schlechter Leistung mindern

Fehlende Pflegekräfte – schlechte Leistung?

Bei bestimmten Mängeln haben Sie die Möglichkeit, das Heimentgelt zu mindern oder in schweren Fällen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern.

Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen können, zählen:Hinweis

  • unzureichende Versorgung mit Nahrung
  • fehlerhafte Medikation
  • unzureichende Körperpflege
  • Mängel am Wohnraum.

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Pflegekosten, Leistungen, Transparenz

Pflege(kräfte)mangel und steigende Entgelte Was wird getan? Die Zahlen schwanken, viele sprechen von 200.000 fehlenden Pflege-Kräften, mit oder ohne Krankenhäusern? Allein in Krankenhäusern waren am 31.12.2020  knapp 486.100 Beschäftigte (49% arbeiteten in Teilzeit)  in der Pflege tätig . Das waren 18 % mehr als zehn Jahre zuvor. In der stationären Pflege arbeiteten 550.000. Es fehlten… » weiterlesen: Pflegekosten, Leistungen, Transparenz