Pflegegeld muss nicht versteuert werden

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Der nachfolgende Personenkreis muss das Pflegegeld  NICHT versteuern, da er unter das Steuerprivileg fällt: Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten. Wer zu den Angehörigen zählt, lesen… » weiterlesen: Pflegegeld muss nicht versteuert werden