Das „Flexi-Renten“ Gesetz

Rentnern, die ihre Angehörigen versorgen, zahlt die Pflegeversicherung zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse. Wer Angehörige ehrenamtlich pflegt, kann dadurch seine monatliche Rente aufbessern. Das gilt neuerdings auch für Pflegende, die bereits Rentner sind. Einen besonderen Kniff erlaubt der Gesetzgeber sogenannten Teilrentnern: Sie können auf nur ein Prozent der vollen Rente verzichten, um die komplette Zusatzrente… » weiterlesen: Das „Flexi-Renten“ Gesetz