News Juni 2021

1.   # Ohne starke Verbraucher keine starke Wirtschaft

2.   # Mindestlöhne  in der Pflege

3.   # Refinanzierung in der Pflegeinrichtung

4.   # Wahlgeschenk, danach Kürzung ambulanter Pflegeleistungen

5. # Wenn’s zu viel wird: Seniorenberatung

6. # Bundesverfassungsgericht gegen Betreuerwechsel

7. # Alter und Bluthochdruck sind die größten Risiken

8. # Soziale Teilhabe von Menschen in Alten- und Pflegeheimen

9. # Für eine substanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen

10. # Schnelltest in Apotheken und demnächst QR-Code; Link auf der Eingangsseite

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1. # Ohne starke Verbraucher keine starke Wirtschaft

In elf Kernforderungen formuliert der vzbv die verbraucherpolitischen Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2021. Alle Inhalte und Materialien finden sich auf der neuen Webseite zur Kampagne „Ohne starke Verbraucher keine starke Wirtschaft“.

2. # Mindestlöhne in der Pflege

Pflegehilfskräfte  ab 01.04.2021 11,80 €  ab 01.09.2021 12,00 € 1,69 %  ab 01.04.2022 12,55 € 4,58 %

Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit – ab 01.04.2021 12,50 €; ab 01.04.2022 13,20 €

Pflegefachkräfte      ab 01.07.2021 15,00 € – ab 01.04.2022 15,40 €

Nicht vergessen, diese Löhne gelten auch für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. Siehe dazu Entsenderichtlinien 2018/957 zur Stärkung der Rechte entsandter Arbeitnehmer. Eine Neuerung ist, dass alle Vorschriften, welche sich auf die Entlohnung beziehen, auch auf die in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter  ausländischer Arbeitgeber angewandt werden. Bis dato erfolgte lediglich die Anwendung von Mindestlohnvorschriften, der Begriff „Mindestlohnsätze” wird jedoch durch „Entlohnung” ersetzt, sodass künftig Überstundensätze, Zulagen und Sachleistungen des Arbeitgebers geleistet werden müssen.  Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ! Alle anderen Aussagen von Gesundheitsminister Spahn (CDU) sollen die Blockadehaltung  gegen Arbeitsmininster Heil (SPD) Familieneministerin Giffey (SPD) im Wahlkampfgetöse untergehen lassen.  Der Vorstoß von GRÜNE und LINKE (BT Drs.19/28781) für eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen gehört dazu. „Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus“

3. #  Refinanzierung in der Pflegeinrichtung

Gut zu wissen: Im PpSG geregelt ist die zusätzliche Finanzierung von bis zu 13.000 Stellen für Pflegefachkräfte zur Verbesserung der Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sieht die zusätzliche Finanzierung von bis zu 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte vor. Die Stellen werden von der Pflegeversicherung bzw. der Krankenversicherung ohne Auswirkungen auf die pflegebedingten Eigenanteile der Pflegebedürftigen finanziert. Was ist bisher effektiv aus der „Vor sehung“ aus den Mindestpersonalquoten geworden? Sind alle Pflegekräfte, die refinanziert werden, auch am Bett?

4. # Wahlgeschenk, danach Kürzung ambulanter Pflegeleistungen

Nach einem Papier des Gesundheitsministeriums unter Leitung des jetzigen Ministers Jens Spahn (CDU) soll die häusliche Pflege vor der Wahl gestärkt werden. Die Erstattung ambulanter Pflegesachleistungen, das Pflegegeld und die Tagespflege-Vergütung sollen Mitte 2021 um fünf Prozent angehoben werden. Danach sollen die Vergütungsbeträge einmal im Jahr an die Inflation angepasst werden. Zudem soll die Pauschale für bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro steigen. Pflegehilfsmittel können etwa Hausnotrufsysteme, Verbandsmaterial oder Rollstühle sein. Nach der Wahl wird einkassiert, ab 2022 sollen Ansprüche gemindert werden:

  1. Tagespflege vom 1. Juli 2022 an auf 50 Prozent begrenzt sein, wenn gleichzeitig Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Deckelung wird damit begründet, dass derzeit manche Anbieter betreutes Wohnen und Tagespflege kombinierten. Dieser Fehlanreiz solle künftig beseitigt werden.
  2. Auch bei der sogenannten Verhinderungspflege sind Beschränkungen geplant. Sie kommt zum Tragen, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, sei es wegen Urlaub oder auch nur wegen eines Friseurbesuchs, und eine Ersatzbetreuung nötig wird. Von den bis zu 1.612 Euro, die dafür jährlich vorgesehen sind, dürfen nach den Vorstellungen des Ministeriums nur noch 40 Prozent stundenweise in Anspruch genommen werden.

5. # Wenn’s zu viel wird: Seniorenberatung

Moers geht mit gutem Beispiel voran. Seniorenberatung ein gutes Angebot.

6. # Bundesverfassungsgericht gegen Betreuerwechsel

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur Entlassung einer Mutter als Betreuerin. Die Beschwerdeführerin und Mutter der Betreuten setzt sich gegen eine fachgerichtliche Entscheidung zur Wehr, mit der ihre Entlassung als Betreuerin bestätigt wurde. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG, weil das Landgericht Bedeutung und Tragweite der persönlichen Beziehung und familiären Bindung der Beschwerdeführerin als Mutter zu ihrer Tochter und des Wunsches der Tochter, von ihrer Mutter betreut zu werden, für die Entscheidung über die Entlassung der Beschwerdeführerin als Betreuerin ihrer Tochter verkannt hat. Beschluss vom 31. März 2021  1 BvR 413/20

7. # Alter und Bluthochdruck sind die größten Risiken

5 % aller im Krankenhaus behandelten Covid 19 Patienten verstarben. Davon hatte jeder 5. Bluthochdruck. Die größten Risiko-Faktoren bei unter 80-Jährigen, an den Folgen von Covid-19 schwer zu erkranken, haben 70- bis 79-Jährige. In der Studie wurden 93.857 Personen mit dokumentierter COVID-19-Erkrankung in die Analyse eingeschlossen. 4.728 (5 %) dieser Personen wurden im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung intensivmedizinisch behandelt, beatmet und/oder verstarben. Fast ein Viertel der eingeschlossenen Personen (24,1 %; n = 22.573) war zwischen 25 und 39 Jahre alt. Die Häufigkeiten der Vorerkrankungen variierten zwischen 133 (0,1 %) Personen mit Down-Syndrom und 20.428 (21,8 %) Personen mit Bluthochdruck.

8. # Soziale Teilhabe von Menschen in Alten- und Pflegeheimen

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Kontakte. Das gilt ungeachtet der Gefahren, die eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus gerade für sie bedeutet. In der Stellungnahme richtet sich die BAGSO an Politik und Verwaltung, an die Leitungen und Träger von Pflegeeinrichtungen und an die Gesellschaft. Das Papier benennt Mindestanforderungen an die Sicherstellung sozialer Teilhabe, die auch unter Pandemie-Bedingungen erfüllt sein müssen, und zeigt Rahmenbedingungen auf, wie dies gelingen kann.

9. # Für eine substanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen

Zur Ergänzung der vorgenannten Ziffern 2, 3 ,4 und 8, legte der Bundesverband der Verbraucher eine eigene Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung, am 7.6.21 vor. Darin wird auch teilweise Stellung  zu den Änderungsanträge der Koalition und der Anträge der Linkspartei (19/14827) und Grünen/Bündnis 90 (19/24448) zur punktuelle Verbesserungen bei der Kostenbelastung der Pflegebedürftigen genommen.

Unser Kommentar

Der Bundestagswahlkampf ist voll im Gange. Forderungen der Parteien sind schnell aufgestellt. Wer prüft und kontrolliert die entsprechende Umsetzung? Ist deshalb kein Wort über die notwendige Qualität als Gegenleistung zu finden. Die Einrichtungsträger werden in ihrer Sonderrolle gestärkt, ihre Erlöse sind weiterhin ohne Wettbewerb gesichert. Der Unmut der Angehörigen, die hohen Kosten ohne entsprechende Qualität, wird nicht aufgenommen. Es liegt nicht nur am Geld. Solange Pflegekräfte nur Kostenstellen sind, Bewohner gute und sichere Erlösbringer sind, wird es weiter an der Atmosphäre, der Zuwendung, der Akzeptanz scheitern. 

Prüfen Sie anhand der Homepage der Einrichtung, ob Sie Qualitätsaussagen, verantwortliche Personen, Ansprechpartner, gar den Bewohnerbeirat finden oder ob Sie in die Einrichtung gelockt werden sollen.

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