Das sollten Sie Wissen

Mit dem Begriff Mobile Soziale Dienste (MSD) werden verschiedene Dienstleistungen wie Essen auf Rädern, Fahr- und Besuchsdienste und Unterstützung im Haushalt zusammengefasst, diese bieten oft auch Hausnotrufe an.

  • Verschiedene Dienstleistungen

sind eine immer wichtiger werdenden Ergänzung zur häuslichen Pflege, bei fehlender ambulanter Unterstützung. Angefangen bei Hausnotrufsystemen; sie können Leben retten. Über sie lässt sich im Notfall schnell Hilfe rufen.

Mobile Soziale Dienste (MSD) werden in der Regel von Wohlfahrtsverbänden und ambulanten Pflegediensten angeboten. Welche Dienstleistungen gebucht werden können, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Üblich sind Hilfen im Haushalt wie Einkaufen, Wäsche waschen und Putzen, Fahrdienste zu Ärzten oder Behörden, Begleitung bei Spaziergängen oder Hausbesuche zum Vorlesen oder Reden. Bezahlt wird normalerweise pro Stunde. Die Sätze variieren je nach Tätigkeit, Ort und Anbieter. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € kann eingesetzt werden.

Bei der Suche nach haushaltsnahen Dienstleistungen, ob von einem MDS oder einem Privatanbieter, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. Bitten Sie um ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch in der Wohnung Ihres Angehörigen, bei dem Sie die anfallenden Arbeiten besprechen können. Der Dienstleister sollte ein individuelles schriftliches Angebot erstellen. Fragen Sie, ob bei regelmäßigen Einsätzen möglichst dieselbe Person zum Arbeiten kommt. Ist bei Krankheit oder Urlaub für Ersatz gesorgt? Kann Ihr Angehöriger den Mitarbeiter wechseln, wenn er unzufrieden ist?

Für einen Anbieter spricht, wenn ein zentraler Ansprechpartner zu normalen Geschäftszeiten erreichbar und ein Notdienst eingerichtet ist. Ihr Angehöriger muss am Ende des Monats eine Rechnung bekommen, in der alle Leistungen aufgeführt sind. Im Vertrag sollten Art, Umfang und Häufigkeit der Dienstleistungen stehen. Achten Sie darauf, dass die Grundlaufzeit maximal zwei Monate beträgt. Anschließend sollte Ihr Angehöriger den Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Tagen kündigen können.

Achtung: Eine Checkliste mit Mindestanforderungen an haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie im Internet unter www.vz-nrw.de/haushaltshilfen herunterladen.

Essen auf Rädern: Erspart es Ihnen, jeden Tag für Ihren Angehörigen zu kochen. Es gibt große Firmen und lokale Anbieter, manche liefern die Mahlzeiten täglich warm an, andere bringen nur einmal pro Woche Tiefkühlkost nach Hause, die der Kunde selbst zubereiten muss. Tiefkühlprodukte aus dem Supermarkt sind oft günstiger. Achten Sie darauf, dass ein abwechslungsreiches Menü mit viel Gemüse geboten wird. Falls Ihr Angehöriger eine Diät einhalten muss oder auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagiert, sollten Sie prüfen, ob das Menü entsprechend angepasst werden kann. Fragen Sie nach Probe-Menüs, schließlich muss ihm das Essen schmecken. Können Sie bestimmen, wann das Essen geliefert wird? Kommen die Mahlzeiten auch am Wochenende und an Feiertagen? Alle dies sind wichtige Fragen. Scheuen Sic nicht den Anbieter und damit den Geschmack zu wechseln.

Die Verbraucherzentrale hat eine Checkliste zur Auswahl von Menü Diensten zusammengestellt zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/kriterien-essen-auf raedern.

  • Hausnotruf

Falls Ihr Angehöriger viel Zeit alleine in seiner Wohnung verbringt, sollten Sie unbedingt ein Hausnotrufsystem einrichten. Es besteht aus zwei Elementen. Einem Funksender, den der Nutzer um den Hals oder als Armband trägt und immer bei sich haben muss. Und aus einem Notrufgerät, das mit einem Lautsprecher und einem Mikrofon ausgestattet ist und an die Telefondose angeschlossen wird. Gerät Ihr Angehöriger in eine Notsituation, muss er nur einen Knopf am Funksender drücken, und ein Alarm wird an die Notrufzentrale weitergeleitet. Die Mitarbeiter in der Zentrale bekommen automatisch alle wichtigen Daten wie Name, Adresse und wichtige Vorerkrankungen angezeigt. Sie versuchen als erstes, Kontakt zum Anrufer aufzunehmen und zu erfahren, was passiert ist. Falls er sich nicht mehr bemerkbar machen kann, läuft ein vorher vereinbarter Notfallplan ab. Zuerst werden Angehörige in der Nähe benachrichtigt, oder es wird direkt ein Rettungsdienst alarmiert. Viele Hausnotrufe bieten außerdem den Service, dass sich der Nutzer innerhalb einer bestimmten Frist, beispielsweise abends zwischen 18 und 21 Uhr, per Knopfdruck melden muss. Andernfalls fragt die Zentrale aktiv nach. Kann Sie keinen Kontakt aufnehmen, tritt wiederum ein Notfallplan in Kraft.

Eine Alternative sind private Hausnotrufsysteme, die nicht an eine Zentrale angeschlossen sind. Sie haben stattdessen Notrufnummern z.B. im Seniorenhandy gespeichert. Drückt der Nutzer den Alarmknopf, werden die Notrufnummern automatisch in einer vorgegebenen Reihenfolge angerufen, bis jemand ans Telefon geht. Der Nachteil dieser Systeme ist, dass unter Umständen wertvolle Zeit verstreicht, bis Hilfe gerufen werden kann. Hausnotruf bieten Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste und andere Unternehmen an. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. Fragen Sie in der Nachbarschaft nach entsprechenden Erfahrungen. Die monatlichen Kosten liegen üblich zwischen 14 und 25 Euro, hinzukommen einmalige Anschlussgebühren. Im Service sollten die Installation der Geräte und eine Einführung inbegriffen sein. Wählen Sie möglichst einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit. Vereinbaren Sie eine Probezeit. Bei der Installation sollten Sie prüfen, ob Ihr Angehöriger aus allen Räumen seiner Wohnung und auch aus dem Garten einen Notruf absetzen kann. Fordern Sie die notwendige Reichweite schriftlich. Kontrollieren Sie außerdem die Sprechverbindung. Es muss sichergestellt sein, dass die Verständigung funktioniert. Kontrollanrufe dürfen nicht zu Extrakosten führen.

Mehr Informationen zum Hausnotruf stehen im Internet unter www. verbraucherzentrale.nrw, in die Suchmaske Hausnotruf eingeben. Dort finden Sie auch eine Checkliste zur Auswahl eines Hausnotrufanbieters.

So lassen sich Kosten decken: Mobile Soziale Dienste sind in einigen Regionen als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Dort können Pflegebedürftige die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten notfalls bis zur Höhe des Entlastungsbetrages (125 Euro im Monat) erstattet. Fragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Angehörigen nach, ob das auch in Ihrer Gegend der Fall ist. Die Pflegekasse müssen außerdem eine Übersicht der Angebote zur Unterstützung im Alltag bereitstellen. Anhand der Liste sehen Sie, welche weiteren Dienstleistungen anerkannt sind und damit von der Pflegekasse zumindest teilweise erstattet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für den Hausnotruf direkt oder bereits die Krankenkasse auf ärztliches Anraten. Hat der Pflegebedürftige einen Pflegegrad, wohnt allein und kann mit handelsüblichen Telefonen keinen Hilferuf absetzen, ist ein Hausnotruf zu bewilligen, insbesondere wenn jederzeit eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Zustandes zu erwarten ist. Sie müssen den Hausnotruf bei der Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel beantragen. Der Medizinische Dienst (MD) prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, übernimmt die Pflegeversicherung monatliche Mietkosten und auch die einmalige Installationsgebühr.

Warten Sie nicht zu lange.

Andere Hilfsmittel, die Sie nicht am Körper tragen sind im Notfall oft nicht geeignet.


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