Millionen Menschen fühlen, es geht mit der Rente nicht gerecht zu

Wir zeigen den Weg zu einer guten Rente in Deutschland

Kanzler Scholz (SPD) redet gerne über Gerechtigkeit, will eine stabile Rente in Deutschland. Über die hohe Altersversorgung von Beamte und Politiker verliert er kein Wort! Reden reicht nicht!

Andere Länder, andere Sitten und gute Renten für den Bürger*innen, heißt es so schön. Hinzufügen sollte man, es gibt auch bessere Rentensysteme. Längst gilt die deutsche Rente nicht mehr als Vorbild. Wir haben uns drei Länder angeschaut, deren Rentensysteme aus unserer Sicht auch für Deutschland interessant sein könnten, wenn die Politik auch will, Die Niederlande, Schweden und Österreich.

Die Rentensysteme in Europa sind sehr verschieden. Als eines der besten gilt das der Niederlande.

Das Rentensystem der Niederlande

Das niederländische Rentensystem gilt laut OECD als eines der besten der Welt, denn im Schnitt bekommen niederländische Rentner*innen 98 Prozent ihres durchschnittlichen Bruttogehalts. Ja, richtig gelesen, 98 Prozent! Die Niederländer nennen ihr Rentensystem Cappuccino-Modell. Es besteht aus drei Zutaten, den Kaffee gibt es in Form der Grundrente für jeden, das Sahnehäubchen liefert die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge gleicht den Schokostreuseln. Anders als in Deutschland gibt es keine berufsständischen Sondersysteme. Zudem gehören die Niederlande zu den wenigen Ländern Europas, in denen die Rentenversorgung der Beamten nicht aus Steuern finanziert wird.

Grundrente für alle!

Wer zwischen seinem 15. und 65. Lebensjahr 50 Jahre in den Niederlanden gelebt hat, hat mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf eine Grundrente, die sogenannte Algemene Ouderdomswet (AOW). Sie deckt das Existenzminimum ab und sieht vor, dass Alleinstehende bis zu 70 Prozent des Mindestlohns als staatliche Rente bekommen. Diese Grundrente erhalten Menschen sogar, wenn sie gar nichts in der Rentenkasse eingezahlt, also nie gearbeitet haben. In Deutschland gibt es in solchen Fällen nur die Grundsicherung im Alter, die in etwa dem Hartz IV-Satz entspricht.

Grundrente höher als in Deutschland

Aktuell beträgt diese Grundrente für Alleinstehende 1.218,16 Euro im Monat, Paare bekommen 1.665,72 Euro. Im Vergleich mit der Grundrente in Deutschland sind das also ein paar Hundert Euro mehr. Eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht. Das System sieht auch nicht vor, dass vorhandenes Vermögen verwertet werden muss.

Arbeitgeber zahlen nichts

Die AOW wird aus Sozialabgaben aus den Löhnen bezahlt. Die Beitragshöhe liegt bei ca. 18 Prozent bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von ca. 30.000 Euro im Jahr. Damit ist die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Rentenbeiträge zu zahlen sind, in den Niederlanden niedriger als in Deutschland. Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland ist jedoch, dass die Beschäftigten die Beiträge allein bezahlen, sodass bei ca. 18 Prozent Beitragssatz bis zu 450 Euro im Monat fällig werden. Der Arbeitgeber gibt nichts dazu. Daher gibt es in den Niederlanden das Sprichwort, du arbeitest für die Rente. Einen Teil der Rentenausgaben finanziert der Staat auch über Steuereinnahmen.

Betriebsrenten quasi flächendeckend

Berufstätige bekommen eine weitaus höhere Rente dank der zweiten Säule, die betriebliche Altersvorsorge. Bei vielen Niederländern*innen setzen sich die Einkünfte im Alter zur einen Hälfte aus der staatlichen Rente und zur anderen Hälfte aus der betrieblichen Altersvorsorge zusammen. Die Betriebsrenten sind quasi flächendeckend ausgebaut. So gut wie alle abhängig Beschäftigten zahlen gemeinsam mit den Arbeitgebern in einen Pensionsfonds ein. Mit steigendem Einkommen steigen auch die Beiträge. Wer also lange und viel eingezahlt hat, kommt mit der zweiten Säule oft auf ein Einkommen im Alter, das oberhalb des durchschnittlichen Nettogehalts in der Erwerbsphase lag. Mit der betrieblichen Altersversorgung können erwerbstätige Arbeitnehmer zusammen mit der Grundrente eine Versorgung von insgesamt 70 Prozent des zuletzt bezogenen Verdienstes aufbauen, wenn sie 60 Jahre alt sind. Hier hat der Staat in den vergangenen Jahren regulierend eingegriffen. So kam man mit den Tarifparteien überein, Arbeitnehmer auch über 60 Jahren im Arbeitsprozess zu halten. Sie können dann eine Rente von 100 Prozent des letzten Verdienstes aufbauen. Durch die Vorruhestandsregelung (VUT) hören viele Niederländer jedoch mit 60 Jahren auf zu arbeiten.

Zum Vergleich: In Deutschland zahlen zwar knapp 60% aller Beschäftigten in die verschiedensten Systeme der betrieblichen Altersvorsorge ein, wozu u. a. auch die recht unrentablen Direktversicherungen gehören, nur tragen diese wenig zur Alterssicherung bei. In den neuen Bundesländern liegt der Anteil der betrieblichen Altersversorgung an den gesamten Alterseinkommen bei gerade 3%

Niedrigzinsen belasten Pensionsfonds

Allerdings ist auch das niederländische Modell nicht frei von Problemen: Die Pensionsfonds sind kapitalmarktgedeckt und leiden unter der langen Niedrigzinsphase. Viele Pensionsfonds werfen also nicht mehr das ab, was mal versprochen worden war. Hinzu kommt, dass viele Fonds nach der Finanzkrise Defizite hatten. Das führt zur Verunsicherung gerade bei den Jüngeren.

Der Blick nach Schweden

Seit 1999 erfolgt in Schweden eine Umstellung des Rentensystems. Die bisherige Volksrente wird allmählich abgelöst. An ihre Stelle tritt für alle nach 1953 geborenen Personen ein neues staatliches Alterssicherungssystem, das vier Bausteine enthält.

1. Die steuerfinanzierte Grundrente

2. Die beitragsfinanzierte staatliche Alterssicherung und die Prämienrente

3. Die betriebliche Altersversorgung

4. Die Privatrente (private Vorsorge)

Steuerfinanzierte Grundrente

Die steuerfinanzierte Garantierente ist am ehesten mit der in Deutschland im Jahr 2005 eingeführten Grundsicherung im Alter zu vergleichen. Sie ist eine Grundsicherung für Personen, die keinen oder nur einen geringen Anspruch auf die einkommensabhängige Altersrente bzw. die Prämienrente erworben haben. Sie beträgt derzeit monatlich umgerechnet max. ca. 828 Euro für Ledige und höchstens rund 738 Euro für Verheiratete. Darüber hinaus ist noch der Bezug von Wohngeld möglich. Für den Bezug der Garantierente muss die betreffende Person ihren Wohnsitz in Schweden in einem anderen Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben. Die volle Garantierente erhält, wer zwischen dem 25. und 64. Lebensjahr einen 40 Jahre währenden Wohnsitz in Schweden nachweisen kann

Staatliche Alterssicherung durch Rentenbeiträge und Prämiensparen

Die zweite Säule des schwedischen Alterssicherungssystems besteht aus der einkommensbezogenen staatlichen Altersrente und der obligatorischen Prämienrente. Die staatliche Altersrente wird im Umlageverfahren finanziert. Das heißt, die Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen die aktuellen Renten. In der staatlichen Alterssicherung entfällt auf die Arbeitgeber ein Beitragsanteil von 11 Prozent und auf die Arbeitnehmer ein Beitragsanteil von 7,5 Prozent des Einkommens. Als Gesamtbeitrag sind somit 18,5 Prozent des Einkommens bis zu einer festgelegten Höchstgrenze zu zahlen. Dabei fließt ein Beitrag in Höhe von 16 Prozent des Einkommens in das Umlageverfahren und ein Beitrag von ca. 2,5 Prozent in das Kapitaldeckungsverfahren.

Zum Vergleich: Bei einem Vergleich der Beitragssätze mit dem in Deutschland geltenden Wert von zurzeit 18,6 Prozent ist zu beachten, dass hiervon in Schweden ausschließlich das Risiko der Langlebigkeit abgedeckt ist, während die Rente in Deutschland auch den Erwerbsminderungsschutz und die Absicherung der Hinterbliebenen umfasst.

Staatlicher Aktienfonds AP7 sorgt für Furore

Die obligatorischen Beiträge zur personengebundenen und beitragsbezogenen Prämienrente in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens werden von Anlagefonds verwaltet, die die Versicherten selbst bestimmen. Es existieren über 800 Fonds, von denen bis zu fünf miteinander kombiniert werden können, je nach Risikobereitschaft stehen riskantere Aktienfonds mit höheren Gebühren und entsprechend hohen Renditechancen oder sichere Rentenfonds mit geringeren Gebühren und entsprechend geringeren Renditechancen sowie vielfältige Mischformen zur Auswahl. Für Versicherte, die keine Wahlentscheidung treffen wollen, fließen die Beiträge automatisch in den staatlichen Standardfonds AP7. Hier investieren gerade mal 36 Mitarbeiter ca. 60 Milliarden Euro, um die Zusatzrente für viele Schweden zu erwirtschaften und das zu sehr niedrigen Verwaltungskosten. Böse Zungen sagen, hier werde gezockt mit Aktien, aber: Dank der langen Laufzeit wirft der Fonds höhere Renditen ab als z.B. die Riesterrente in Deutschland. So erzielte der Standardfonds AP7 im Zeitraum von 2002 bis 2018 eine jährliche Rendite von neun Prozent.

Keine Rentengarantie

Nachteil: Die Versicherten erhalten keine Leistungszusage und können nicht mehr direkt von ihren Beiträgen auf die Rentenhöhe schließen. Sie haben die Kapitalanlagerisiken zu tragen, da die tatsächliche Rentenhöhe maßgeblich von der Kursentwicklung und den getroffenen Anlageentscheidungen abhängt. Aber selbst in der Finanzkrise erhielten die schwedischen Rentner*innen eine Rente, für die zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung standen.

Alle zahlen ein

Die einkommensbezogene Altersrente und die Prämienrente sind Versicherungssysteme für Erwerbstätige, in denen Arbeitnehmer und Selbstständige versichert sind und in die auch mit den Beamten in Deutschland vergleichbare Beschäftigte des Staates einbezogen sind. Die staatliche Alterssicherung wird durch die über Betriebsvereinbarungen verhältnismäßig stark ausgeprägte betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge ergänzt.

Betriebsrente

90 Prozent der Beschäftigten bekommen eine Betriebsrente

Auch die betriebliche Altersversorgung setzt stark auf Aktien. Dafür stehen vier große kollektive Rentenpläne und weitere kleine zur Verfügung. Alles in allem bekommen 90 Prozent der schwedischen Beschäftigten eine Betriebsrente. Sie ist quasi obligatorisch und zwischen den Tarifpartnern verbindlich vereinbart. Die Unternehmen führen 4,5 Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die betrieblichen Sparpläne ab. Die Arbeitnehmer können einzahlen, müssen es aber nicht.

So macht es Österreich

Wie in Deutschland, nur viel besser so könnte man das österreichische Rentensystem umschreiben. Es funktioniert ebenfalls per Umlagesystem. Die Beitragssätze liegen etwa vier Prozentpunkte über den deutschen. Die Renten werden aus Beiträgen und staatlichen Zuschüssen aus Steuermitteln bezahlt. Wegen geringerer Beiträge zur Krankenversicherung und dem Fehlen einer Pflegeversicherung sind die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich insgesamt sogar niedriger als in Deutschland.

Beamte und Selbstständige zahlen ein

Österreich ist das gelungen, was in Deutschland (angeblich) unmöglich ist, nämlich Selbstständige und Beamte sukzessive in die Rentenversicherung einzubeziehen. Der Beitragssatz liegt seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber für 12,55 Prozent aufkommen, die Arbeitnehmer für 10,25 Prozent. Diese breite Finanzierungsbasis macht offenbar die vergleichsweise hohen  Leistungen möglich. Die durchschnittliche jahresbruttorente liegt in Österreich bei 26.577 Euro, also 2.214,73 Euro, die in 14 Teilbeträgen ausgezahlt werden, denn in Österreich gibt es ein 100-prozentiges Urlaubs und ein 100-prozentiges Weihnachtsgeld für Rentner. In Deutschland kommt der Standard-Rentner nach 45 Beitragsjahren nur auf 17.026 Euro, also 1.418,80 Euro im Monat, rund 800 Euro im Monat weniger. Das Rentenniveau (nach 45 Beitragsjahren) liegt in Österreich bei 80 Prozent, in Deutschland bei 48,2 Prozent, wobei in Deutschland oft private Riesterrenten und Betriebsrenten dazu kommen, was es beides in Österreich kaum gibt. Die Renten werden jährlich nach der Inflationsrate angepasst.

Früher Rentenbeginn für Frauen

In Österreich ist keine Rente mit 67 geplant. Noch immer liegt das Regelpensionsalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen wird das Eintrittsalter stufenweise auf 65 angehoben. Mit Abschlägen können Männer bereits mit 62 in Pension, wenn sie mindestens 40 Beitragsjahre vorweisen.

Das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter lag 2018 bei österreichischen Männer bei 63,2 Jahren, bei Frauen bei 60,4 Jahren. In Deutschland lag das Renteneintrittsalter bei Männer bei 64,0 und bei Frauen bei 64,1 Jahren, wegen der schrittweise bis 2029 eingeführten Rente mit 67 wird sich das tatsächliche Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren weiter auseinanderentwickeln.

Wissenschaftler der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung halten es für unwahrscheinlich, dass die Kosten für die Renten in Österreich langfristig aus dem Ruder laufen. Sie verweisen auf Berechnungen der Europäischen Kommission, denen zufolge die Ausgaben für Renten und Pensionen von 13,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2013 auf 14,7 Prozent im Jahr 2040 bzw. 14,4 Prozent im Jahr 2060 und damit äußerst moderat steigen werden. Die Europäische Kommission bewertet diese Entwicklung als weitgehends stabil.

Bei den aktuellen Plänen in Deutschland zur Rente mit 67 wird wieder an einem bereits krankenden System gedoktert, weil sich die falschen Leute gewollt damit beschäftigt haben.

 

 

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