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Juli News, für Sie als Hintergrundinformation zusammengestellt:

  • Wie sicher sind Pflegebedürftige in Einrichtungen in der Nacht
  • Pflegeunterstützungsgeld in der Häuslichkeit
  • Neue Perspektiven für die Gesundheitswirtschaft
  • Bayrische Initiative zur Leiharbeit

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Wie sicher sind Pflegebedürftige in Einrichtungen in der Nacht

Angehörige, Bewohner ärgern sich über fehlende Versorgung, doch eine Beschwerde wird gescheut. Eine Ausarbeitung der Regelungen für Personalschlüssel in der Nachtwache in den Bundesländern zeigt gravierende Unterschiede auf. In Kliniken und Krankenhäusern gelten bundesweit einheitliche Regelungen, wie viele Pflegekräfte auf welcher Station im Einsatz sein müssen. In den Bundesländern verhandeln dies die Landes-Pflegekassen mit den Verbänden der Einrichtungsträgern, soweit das zuständige Ministerium keine diesbezügliche Verordnung erlässt. Was nutzen allgemeine Vorgaben wie im Wohn- und Teilhabegesetz in NRW. Eine Ausarbeitung auf Pflege-online von Herrn Hans-Georg Sausse. Pflegekräfte werden im Regen stehen gelassen. Träger sehen die Rendite. Die WTG-Behörden reagieren in äußerster Not.

72 Prozent der Pfleger sind nachts allein für eine Station oder Einrichtung zuständig und für durchschnittlich 52 Bewohner verantwortlich. Dies kann organisatorisch entzerrt werden, wenn in der Zeit mit höchstem Unruhepegel, 21 Uhr bis 1 Uhr, immer zwei Pflegekräfte Dienst haben.

Wer prüft die notwendigen Gefahren-, Notfallpläne? Wer plant die Übungen bei Unfall oder Brand?

Pflegeunterstützungsgeld in der Häuslichkeit

Wenn Angehörige akut, unerwartet erkranken, müssen oftmals arbeitende Familienmitglieder für die Pflege sorgen, weil kein Pflegedienst mangels Mitarbeiter einspringt. In diesem Fall können sie bis zu zehn Tage 90 % des Nettoentgeltes nach § 44a SGB XI von der Arbeit fernbleiben und für diese Zeit das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Erkrankten beantragen. Das sind im Jahre 2023 maximal 116,38 Euro pro Tag. Wer Pflegeunterstützungsgeld erhält, ist gesetzlich in Paragraf 7 PflegeZG geregelt. Gilt nur, wenn mehr als 15 Beschäftigten im Unternehmen sind und muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich ankündigen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Wichtig sind die beiden Anträge. Schnelles handeln ist angesagt. Was geschieht in den ersten zwei Wochen? 

Neue Perspektiven für die Gesundheitswirtschaft

Ärzte, Träger und Kassen sind für eine Krankenhausreform. Es geht ums Geld, fehlende Pflegekräfte. Mit der Krankenhausplanung sollen Krankenhäuser schließen. Es wird behauptet: Eine wirksame Begrenzung der Gesundheitsausgaben ist aufgrund der demografischen Entwicklung und des enormen Fachkräftemangels dringend notwendig. Die Zeit titelte am 15. Juni 23: >> Wir stehen am Vorabend eines Krankenhaussterbens <<. Die Hauptpunkte der Strukturänderung: Krankenhäuser sollen in drei Kategorien eingruppiert werden: 1.       Grundversorgung, 2. Regel- und Schwerpunktversorgung, 3. Maximalversorgung und Behandlung nur nach den qualifizierten von maximal 128 Leistungsgruppen und60 % der Kosten werden pauschal vergütet, 40 % nach den Fallpauschalen der Leistungsgruppe. Wir brauchen keine Panikmache, wir benötigen eine Aufklärung, ein ganzheitliches Denken; das Gesundheitssystem ist komplex. Die alternde Gesellschaft braucht ortsnahe Erst- und Grundversorgung. Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist abhängig vom notwendigen Angebot aus Sicht der Bürger und nicht aus den einseitig formulierten Qualitätsangaben aus Sicht der Kosten der Anbieter oder Kostenträger. Patientenvertreter aus dem Krankenhausbereich (SGB V) haben im Gemeinsamen Bundesausschuss kein Stimmrecht, dürfen am Katzentisch Dabeisein. Der Altenhilfebereich wird nicht diskutiert; Pflege ist Ländersache und darf nicht länger Privatsache sein. Totschweigen hilft nicht den Bürgern! Solange Qualität und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen unter den Bedingungen der Erlöse und Kosten diskutiert und gesehen wird (§ 113 SGB XI), ist der notwendige ethische Ansatz verfehlt. Dem Bürger helfen keine Geldtöpfe. Leistungsentgelte werden ohne Zutun der Betroffen kreiert, oft gegen sie verwandt.  Wir brauchen eine breite Diskussion aller Beteiligten unter Beachtung von SGB V, SGB IX, SGB XI. Nicht Technik ist das Maß des Wohlbefindens. Technik muss wieder untergeordnetes Hilfsmittel werden. An der Finanzierung der Daseinsvorsorge müssen sich prozentual alle Bürger ohne Begrenzung beteiligen. Warum nicht in der „Kommunalen Konferenz Alter und Pflege“ den Anfang wagen. 

Bayrische Initiative zur Leiharbeit

Am 16. Juni hat der Bundesrat die Initiative, die Drucksachen, behandelt. Die Pflegekräfte erhalten in Leiharbeitsfirmen bessere Arbeitsbedingungen. Das Land will die kleinen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser durch entsprechende Springerpools entlasten. Die Rede des bayrischen Gesundheitsministers Holetscheck im Bundesrat ist hörenswert.  Die Beratungen in den Ausschüssen erfolgten vom 22.- 23.6.23 auch der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potential an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden. Jährliche Mehrkosten sollen für die Ausbildung zahlen, die Krankenkassen 40 Mio. €, die Pflegekassen 3 Mio. und keinen  €uro zahlen die begünstigten Einrichtungsträger.  Wir werden den Fortgang beobachten.

 

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