Schwarzarbeit – Arbeit im Verborgenen

Fehlende Steuern, fehlende Sozialabgaben und Sozialleistungsbetrug.

Die Schattenwirtschaft in Deutschland ist 2024 auf 11,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen.

Wer denkt hier an den Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege, sie wird selten problematisiert.

Sieht doch keiner, was man abrechnet

Betrüger kassieren von Pflegekassen Hunderte Millionen Euro. Viele schauen weg. Und das Gesundheitsministerium? Will es nicht so genau wissen. Die beiden Journalisten, Karsten Polke-Majewski und Marc Widmann greifen am 28.5. 26 in der Zeit 24/26 Seite 26 nur die Form der Bandenkriminalität auf. Das System verleitet die Anbieter. Die Preisauszeichnungspflicht gilt nicht, das Team wird selten vorgestellt.

Pflegebedürftige oder An- und Zugehörige sehen nicht und können nicht erkennen, welche

  • Leistungen abgerechnet werden und ob diese, wie abgerechnet
  • von examinierten Fachkräften oder von Hilfskräften erfolgte. Wer (er)kennt die verschiedenen Kräfte und deren Mindestlöhne?
Mindestgehalt ab01.05.2401.07.2501.07.26
Hilfskraft15,50 €16,10 €16,52 €
Pflegehilfskraft16,50 €17,35 €17,80 €
examinierte Fachkraft19,50 €20,50 €21,03 €

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (für branchenfremde Hilfskräfte) liegt aktuell bei 13,90 €.

Schwarzarbeit-Bericht

Mit der Drucksache 21/6100 erfolgt der Fünfzehnte (Vierzehnte 2021) Bericht der Bundesregierung. Der Bericht stellt die Entwicklung im gesamten Bereich der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung einschließlich der Nichteinhaltung von Mindestlohnverpflichtungen dar. Schwarzarbeit, ist Teil der Schattenwirtschaft, die sich in der Regel im Verborgenen abspielt und somit der direkten statistischen Erfassung entzieht. Der geschätzte Umfang der Schattenwirtschaft von 338 Mrd. Euro im Jahr 2021, steigerte sich auf 482 Mrd. Euro im Jahr 2024. Mehr als jeder 10te Euro wird nicht erfasst. Der Schaden für die Allgemeinheit liegt nicht nur in den fehlenden Steuern und den fehlenden Sozialabgaben. Zur Absicherung wird der Arbeitnehmer, in nicht unerheblichem Maße, zu widerrechtlich bezogenen Sozialleistungen annimiert. 

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung oder zu geringem Lohn, leisten insbesondere

  • Arbeitgeber, Unternehmer, die in der Folge

    • sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllen oder

    • die notwendigen Steuern nicht abführen.

  • Empfänger von Sozialleistungen, die ihre Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllen.

Die Prüfungen im Jahre 2021 waren fast doppelt so hoch, wie im Jahre 2024. Die ermittelten Schadenssummen sanken unwesentlich von 789,5 Mio. € auf 766 Mio. € im Jahre 2024. Dies ist durch die gestiegenen Personalkräfte beim Zoll um 1.707 auf 9.477 im Jahre 2024 und bessere Sachausstattung unverständlich.

Die festgestellte Strafrechtliche (§ 266a StGB) Schadenssumme blieb konstant.

Die Nachforderungen der Rentenversicherung lag 2024 bei 407 Mio. € und zusätzlich wurden 222 Mio. € Säumniszuschläge erhoben. Es müssten 48 Mrd. € sein.

Dazu kommt,

  • den betroffenen Arbeitnehmern fehlt später die Rente und sie müssen weiter Bürgergeld beziehen,
  • die Rentenversicherungsumlage könnte geringer ausfallen. 

Ob hier die verschärfte Meldungen des Jobcenters nach § 64 SGB II in Verbindung mit dem  Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025, Nr. 369 vom 29.12.2025) Besserung bringt, oder nur zur kurzfristigen Beruhigung der Bürger dient, bleibt abzuwarten.

Schwarzarbeit ist die Form der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Meldung oder falscher Meldung und keiner oder zu geringer Beitragsabführung zur Sozialversicherung. Die Parteien machen daraus schnell eine Täter-Opfer-Umkehr. Müssen damit weder an die Abschöpfung der gezogenen Gewinne, noch an die Geltendmachung der Folgeschäden denken, das Gemeinwesen wird geschädigt.

Über Asylanten wird in den Medien und von Parteien täglich diskutiert. Kein Wort über die Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2024/1712 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenshandels und zum Schutz seiner Opfer umzusetzen. Die Bundesregierung hat auf den letzten Drücker das notwendige Gesetz am 29.5.26 dem Bundesrat zugeleitet. Ob es bis zum 14. Juli 2026 verabschiedet ist?

Getäuscht werden die Behörden.

Geschädigt werden die Arbeitnehmer, die Versicherten.

Diese Sichtweise kann und muss differenzierter betrachtet werden. 93 soziale Kranken- und Pflegekasse rechnen Leistungen direkt mit den Anbietern ab. In stationären Einrichtungen haben die Bewohner und Angehörige, Betreuer wenig Einblick; sie haben Ihre Ansprüche und Renten abgetreten.

Die Pflegebedürftige haben nur einen Einblick, wenn Sie in der Häuslichkeit die Kombileistungen verlangen. So können sie notwendige Differenzleistungen Tages- Kurzzeit- Verhinderungspflege etc. abfragen.

Die Kompliziertheit der Beantragung der Leistungen und die verschiedenen Verantwortlichkeiten und Geldtöpfe begünstigen den Betrug. Wir brauchen klare, einfache Gesetze mit einer Verantwortlichkeit,  die verfolgt und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.  

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