Sicherung der (Pflege)Anbieter durch Arbeitnehmer ist unsozial

Die Reform des SGB XI muss die Situation der pflegenden Angehörigen verbessern.

Mit dem heutigen Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) werden 66 Milliarden Euro im 2024 Jahr durch die gesetzlichen Versicherten aufgebracht und verausgabt. Über 5,2 Millionen Pflegebedürftigen 85% werden zu Hause von ihren Angehörigen überwiegend ohne Pflegedienste versorgt und erhalten 31,7 Mrd. € 48% aus den Pflegekassen. Beitrag: Zukunft der Pflege !?

Kein Gesetzesvorschlag, ein ausführlicher Bericht

Die Bundesregierung hat den 400-seitigen Bericht „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“, vorgelegt.

Insgesamt zeigt der Bericht, dass bei gleichbleibendem Beitragssatz und unveränderten Leistungen die Ausgaben der Pflegeversicherung stärker steigen würden als die Einnahmen. Dadurch wären die Finanzierung und Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung gefährdet. Das bestehende System der einseitigen Bevorzugung des bestehenden Systems der stationären Einrichtungsträger ist erkennbar. Der Bericht endet: „Insgesamt erachten die (Bundes-)Länder es für zentral, die Finanzierungsreform gemeinsam mit der strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu denken.“ Frau Prof. Martina Hasseler stellt unter anderem fest: „Es wird im Bericht der Eindruck erweckt, als wenn es sich um eine solidarische Versicherung wie das SGB V handele. Das ist falsch. Das SGB XI ist eine Versicherungsart, die im Wesentlichen auf dem Subsidiaritätsprinzip, also auf Eigenleistungen der Versicherten, beruht und nur zu einem kleinen Teil limitierte und festgelegte Leistungen des SGB XI in Anspruch genommen werden können.“

Das SGB XI wurde 1995 unter ökonomischen Gesichtspunkten zur Entlastung der Sozialhaushalte und der Anbieter zu Lasten der gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer eingeführt. Zur Akzeptanz in der Bevölkerung wurde der Titel „Pflegeversicherung“ gewählt. Der vorgelegte Bericht zeigt, es geht nicht um die Versorgung der Pflegebedürftigen und mit welchen Zielen oder welchem Qualitätsniveau dies erreicht werden sollen. Es geht um finanzielle Sicherung der Anbieter mit Hilfe der gesetzlich Versicherten, zur Schonung des Staatshaushaltes.

„Privat vor Staat“

Bundeshaushaltsentwurf 2025

Minister Lauterbach denkt im Vorfeld laut über eine Erhöhung der Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nach. Amtlich bestimmt wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das nächste Jahr wie üblich Anfang November. Der größte Einzelplan ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Jahr 2025. Mit 179,3 Milliarden Euro entsprechen die Ausgaben rund 37 Prozent des Gesamthaushalts.

Der Einzelplan 15 des Gesundheitsministers enthält keine Ein- und Ausgaben der Versicherten. Aber wie in den Vorjahren Ausgaben für den Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte in Höhe von 900.000.000 € und Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge von 58.000.000.000. Der Gesundheitsminister greift weiter einseitig in die Taschen der gesetzlich Versicherten, dies ohne erkennbare Leistungs- oder Qualitätsverbesserung.

Betriebskrankenkassen

Neben dem Positionspapier der Allgemeinen Ortskrankenkassen, fordert der Dachverband der Betriebskrankenkassen mit 68 Betriebskrankenkassen und 9,8 Mio. Versicherten eine Richtungsänderung in der Pflegepolitik. Vorständin Anne-Kathrin Klemm sagte am Mittwoch, dem 28.8.2024, in Berlin, die ambulante Pflege zu Hause müsse im Mittelpunkt stehen. Konkret will der BKK-Dachverband, dass bei künftigen Reformen sechsmal so viel Geld in die ambulante Pflege fließen, müsse wie in die stationäre Versorgung.

Der BKK-Dachverband fordert unter anderem einen Pflegelohn für Angehörige, eine Vereinfachung der ambulanten Leistungen und bedarfsdeckende Entlastungsangebote. So hätten beispielsweise nur 3,5 Prozent aller Pflegebedürftigen in den Sommermonaten einen Kurzzeitpflegeplatz in Anspruch nehmen können. Für die meisten Angehörigen bedeute das, dass sie keine Pause von der Pflege machen können.

Pflege darf nicht länger ein Tabuthema sein.

Durch die Pflegekasse werden nicht nur die Entgelte für die Pflege verhandelt. Nein, auch die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden, ohne Einsichtsmöglichkeit der effektiven Vergangenheitskosten, verhandelt. Hier von Wunschentgelten der Einrichtungsträger zu Lasten der Bewohner zu sprechen, drängt sich auf der Hand. In den Einrichtungen werden rund 900.000 Bewohner der 6.000.000 anerkannt Pflegebedürftigen betreut. Die Einrichtungen erhalten Pauschalpreise je Pflegegrad aus den Pflegekassen 30,3 Mrd. €, die möglichen vorgebrachten Mindererlöse im Pflegebereich werden durch alle Bewohner durch das Einrichtungs-Einheitliche-Entgelt (EEE) für die Pflege aufgebracht. Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft & Verpflegung und die Kaltmiete pro „Pflegetag“. Die Träger fordern medienwirksam weitere Unterstützung. Die Kosten werden einrichtungsspezifisch plausibel seit 1995 dargestellt. Ob und wie die Leistungen erbracht werden wird teilweise überprüft. Gesetze schützen die Einrichtungsträger vor Kontrollen, ob die Kosten sachgerecht und wirtschaftlich entstanden sind. Minderleistungen werden nicht zurückerstattet oder zukünftig verrechnet.

So erklärt sich, dass die Entgelte der Bewohner stetig in den Regionen steigen. Monatliche Zahlungen von 3.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Wenige wissen, dass auf der Grundlage der Verhandlungen zwischen Landespflegekassen und Einrichtungsträger zu Lasten der zukünftigen Bewohner die Vereinbarungen getroffen werden. Provokant ist zu fragen, warum werden

  • die Stellungnahmen der Bewohnerbeiräte nach dem Gesetz nicht eingefordert,
  • die Verhandlungsgrundlagen noch die Verhandlungsergebnisse mit den vereinbarten Personalschlüsseln den zahlenden Bewohner nicht aufgedeckt.

Zu fordern ist, dass

  • die Kosten der Einrichtung je Pflegegrad auf der Homepage genannt werden, wie auch
  • Name und E-Mail des Bewohnerbeirates und Ablauf der Wahlperiode.
  • Zuwiderhandlungen müssen mit einem Ordnungsgeld der WTG-Behörde belegt werden.

Pflegekassen verhandeln ohne Kontrollmöglichkeiten, Sanktionsmöglichkeiten zu Lasten ihrer gesetzlich Versicherten, bei zunehmender sozialer Ungerechtigkeit

Das Rufen der Anbieter nach der Bundesregierung verhalt seit 1995 nicht. Die verantwortlichen Landes-Pflegekassen achten allein auf den Ausgleich des Budgets, sie achten auf die Beitragsstabilität. Je mehr Geld für die gewerblichen Anbieter ausgegeben wird, je mehr muss bei den Anträgen der Pflegebedürftigen gespart werden.

Wir die Versicherten sind verantwortlich, die notwendige Transparenz einzufordern. Es fehlt an Unterstützung in den Medien, den Parteien. Wir nehmen nicht einmal die gesetzlichen Möglichkeiten aus Überforderung, aus fehlender Solidarität wahr.

Das „blinde“ Vertrauen der Bürger schwindet weiter. Noch haben wir ein Jahr bis zur nächsten Bundestagswahl. Befragen wir die Parteien nach ihren Positionen. Prüfen wir Ihr Engagement in den Kommunen, sei es im Sozialausschuss, der Aktivitäten im Seniorenbeirat, in der Nachbarschaftshilfe.

Wenn wir uns nicht einbringen;

gilt der einseitige Schutz der gewerblichen Anbieter auf Kosten der Bewohner und versicherten Arbeitnehmer weiter. Unterstützung erhalten die Anbieter indirekt auch durch den Landkreistag NRW mit Pressemeldung vom 16. September 2024: Düsseldorf. 

Damit wir Bürger bei der Grundpflege aktiv unterstützt werden und die Sorgen bei Pflegebedürftigkeit gemindert werden, müssen wir uns einbringen. Wir greifen die Pressemeldung des Landkreistages in Kürze auf.

Fordern wir:

  • die Daseinsvorsorge des Staates ein,
  • als ersten Schritt die Einführung der Gemeindeschwesterplus.
  • die Kosten der Einrichtung je Pflegegrad müssen auf der Homepage genannt werden, wie auch
  • Name und E-Mail des Bewohnerbeirates und Ablauf der Wahlperiode.
  • Zuwiderhandlungen müssen mit einem Ordnungsgeld der WTG-Behörde belegt werden.
  • Keine Entgeltverhandlungen ohne Stellungnahme des Bewohnerbeirates und Anwesenheit bei den Verhandlungen.

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