Generationenübergreifende Daseinsvorsorge

Nachbarschaft und Pflege geht uns alle an.

Der Landtag NRW setzte einen 78 köpfigen Bürgerrat ein. Das formulierte Ziel

„Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?“

Der Abschlussbericht liegt als Drucksache 18/20100 vor.

Die Übersicht der Empfehlungen läßt aufhorchen.

Die erste Empfehlung lautet: „Pflege bezahlbar machen“. Von den 70 Teilnehmern votierte ein Teilnehmer mit „NEIN“. Diese Abstimmung wurde nicht im Sinne der Zielsetzung gesehen und wird nicht als Rang gewertet.

Den ersten Rang der Empfehlung nimmt die Verbreitung des Bürgergutachtens ein. Dem wir hiermit folgen. Wie es unsere Art ist wollen wir informieren und nach Möglichkeiten Ausblicke geben.

Das lesenswerte Gutachten fast eine Diskussion zusammen. In Sätzen wie: „Gleichzeitig wurde in den Beiträgen auch Enttäuschung über die Politik deutlich. Die Teilnehmenden fragen sich, ob angesichts des anhaltenden Pflegenotstands ausreichend gehandelt wird oder ob die Politik dieses Problem bereits aufgegeben hat.“ zweiter Absatz in Ziffer 2.1.1. Pflegenotstand abschwächen. Die Brisanz der Aussage wird durch die Einordnung der vorliegende Rangfolge deutlich, dies insbesondere im Verhältnis und der Gegenüberstellung der Punkte 6 zu 8 und 9.

Ist den Bürger das Verhältnis der Versorgung der Pflegebedürftigen wirklich bewusst. Nur jeder 10. Pflegebedürftige kann stationäre Hilfe in einer anerkannten Einrichtung erhalten. 90%, in Zahlen 5.200.000, müssen in der Häuslichkeit gepflegt werden. Dieses Verhältnis wird auch durch härtere Kriterien der Einstufung maximal stagnieren, die fehlenden Fachkräfte und Angebote nicht erweitern. Die Entlastung der An- und Zugehörigen wurde ausgeklammert und findet in dem obigen Zitat den entsprechenden Ausdruck. Darüber hinaus wird deutlich.

Pflege ist zu teuer

Die Teilnehmenden sahen die hohen Kosten der Pflege als große Belastung für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte Versorgungssystem. Kritisch wurde angemerkt, dass Pflegebeiträge weiter steigen und Pflegekosten, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, als besonders hoch wahrgenommen werden. Dadurch wächst die Sorge, dass notwendige Unterstützung für viele Menschen finanziell schwer tragbar wird.

Mit dem letzten Themenaspekt 3.3.1 zeigt sich das schwarze Loch der Finanzierung und Leistung. Es heißt dann weiter: 3.4.1 Pflege bezahlbar machen. Die Antwort: „Es braucht mehr Fördermittel und eine stärkere politische Priorisierung, um Pflege bezahlbar zu machen. Ja: 69 Nein: 1 Enthaltungen: 0“.

Die gewerbliche Pflege wird pauschal als zu teuer wahr- und hingenommen.

Kein Wort über die notwendige geldliche Unterstützung der 90% der Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit. Wie sollen die digitale Tools (2.1.4 f) zur Sicherheit der Angehörigen und die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen im eigenen Zuhause beitragen, wenn diese nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung der EDV ist in der stationären Pflege seit Jahrzehnten üblich. Gleichzeitig sollen Pflegeroboter in der stationären Pflege in Betracht gezogen werden.

Der Verdacht kommt auf, dass die Vertiefung des Punktes Preiskontrolle und Optimierung der Angebote durch die Experten und den Moderatoren bewusst durch die Zielvorgabe vermieden werden konnte. Wir brauchen ein anderes Bewußtsein, Geld allein löst keine Probleme.

Das Ziel eine breite Diskussion

muss es sein: die fehlenden Pflegekräfte, die Mitarbeiter der ambulanten Dienste schonend und effizient einzusetzen. Ein „freier“ Markt ist für die Anbieter gegeben, nicht für die Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit. Verträge werden oft mangels Mitarbeiter abgelehnt. 

Im Interesse ALLER, nicht nur der Anbieter muss es sein, in einem überschaubaren Umkreis die Dienste anbieten zu, ebenso seitens der Landespflegekassen, der Kommunen und der Pflegebedürftigen.

Es entfallen bis zu 70 Prozent der Pkw-Fahrten, Rüstzeiten. Zugleich erhöhen sich die Zeiten am und mit dem Bewohner/Patienten. Das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit, im gewohnten Umfeld, kann länger ermöglicht werden.  Siehe auch Sorglos im Alter leben. Ein weiter so oder gar landesweite Noteinsätze, wie in Bayern gefordert, sind keine Lösung. Wir brauchen eine neue Pflegekultur mit zufriedenen Pflegekräften.

Wir brauchen belastbare Fakten.

Die sogenannte „Pflegeversicherung nach SGB XI“ darf nicht länger missbraucht werden. Aktuell zahlen sozialversicherte Arbeitnehmer und Rentner 73.3 Mrd. € in die sozialen Pflegekassen ein. Die Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit erhalten 38%, die gewerblichen Anbieter erhalten mindestens 48%. Die ambulanten Pflegedienste rechnen die Arbeit der examinierten Pflegekräfte zusätzlich über die Krankenkasse (SGB V) ab. Kann in der Häuslichkeit durch An- und  Zugehörige wirklich fachliche Pflege geleistet werden? Wenn ja, muss eine gerechtere Verteilung der Gelder erfolgen.

Die Einrichtungsträger haben sich bereits entschieden. Statt die anerkannte stationäre Pflege nach SGB XI auszuweiten, wird „Betreutes Wohnen“ und „Servicewohnen“ angeboten. Notwendige Fachpflege und Serviceleistung wird vertraglich gesondert angeboten und abgerechnet. Warum keine Vereinfachung des SGB XI durch Streichung der „Leistungsvergütung“. Es entfallen die Vereinbarungen mit den Landespflegekassen und die Einrichtungsträger stellen sich dem gewünschten Markt. Die Verteilung der Erlöse der Pflegekassen werden einfacher und gerechter. Die anerkannt Pflegebedürftigen erhalten je Pflegegrad eine höhere Geldleistung.

Viele scheuen sich durch Horrormeldung mit der Pflege auseinanderzusetzen. Nach neuem Geld zu Lasten der Versicherten schreien, ist einfach. Gefordert werden muss eine nachvollziehbare Optimierung der Leistung und Nachweis der wirklichen Kosten. Aufgeklärte Gremienvertreter und Bürger erkennen an einfachen Beispielen den Vorteil, sich einzubringen und entsprechende Ressourcen einzusparen. Anzustreben sind Quartiersgesamtversorgungsverträge der Städte und Kreise zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung und zur Optimierung des Einsatzes der Mitarbeiter. Wir sehen ein Einsparungsvolumen von 25-30%, wenn die Einrichtungsträger ihre wahren Kosten aufdecken. Die Landespflegekassen verhandeln seit 30 Jahren „Wunschentgelte“ mit den Einrichtungsträgern auf der Grundlage der Forderungen. 

Zukunftsfähige Aufstellung der Pflege

HinweisDer gesetzliche Auftrag aus § 8 Abs. 2 SGB XI nimmt auch die Kommunen bei der Versorgung mit stationärer und ambulanter Pflege in die Pflicht. Diese muss auch von kreisfreien Städten und Kreisen ernst genommen werden. Ein Abwarten auf Gesetzesänderungen auf Bundes- oder Landesebene ist nicht ausreichend. Auch gerade auf kommunaler Ebene müssen Initiativen gestartet werden, um die Weichen zu stellen, damit die notwendige Versorgung der Pflegebedürftigen erreicht wird. Die bisherige Planung und Fortschreibungen der stationären Einrichtungen reicht nicht aus.

Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (auch Pflegereform 2027 genannt) wurde am 5. Juni 2026 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, „die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen.“ Der bisherige Entlastungsbetrag für alle wird durch das Wort „Sozialraumbudget“ ersetzt und für Pflegegrad 1 gestrichen. Wichtig! Der aktuell diskutierte Referentenentwurf kann sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nur durch Diskussion verändern. Wir dürfen uns nicht länger aus der Verantwortung stehlen und auf die Bundestagsabgeordnete oder Länder verweisen. Wir sind über kurz oder lang betroffen, müssen uns einbringen.

Die Quartiersarbeit allein den Wohlfahrtsverbänden zu überlassen, ist verantwortungslos, darf nicht länger ein unkontrolliertes Finanzierungsmodell für Einrichtungsträger sein. Die Räte stehen in der Pflicht, die Qualität und den Einsatz der öffentlichen Mittel nicht nur zu hinterfragen, auch anzupassen und zu optimieren. Wer sich rechtzeitig wehrt, hat verloren. Die Empfehlungen des Bürgerrates dürfen nicht umsonst sein. Die Anregungen sind nicht nur von den Senioren in den Parteien aufzunehmen.

Nachbarschaft und Pflege geht uns alle an.

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