Lassen sich Sparer statt einer Rente eine Abfindung auszahlen, kassiert das Finanzamt ab sofort deutlich weniger.
Finanzielle Überlastung der Menschen in Pflegeheimen Teil II
Fortsetzung: Oder Schonvermögen und Elternunterhalt Pflegewohngeld: Reichen Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen nicht aus, den Eigenanteil an den Investitionskosten (Kaltmietenanteil) zu decken, kann in einigen Bundesländern Pflegewohngeld beantragt werden, wenn der Investitionskostenanteil per Verwaltungsakt beschieden ist. Der Antrag muss jährlich durch die Einrichtung neu gestellt werden. Das Geld fließt direkt an die… » weiterlesen: Finanzielle Überlastung der Menschen in Pflegeheimen Teil II