Kleine Riesterrente steuerlich begünstigt?

Lassen sich Sparer statt einer Rente eine Abfindung auszahlen, kassiert das Finanzamt ab sofort deutlich weniger.

Riestersparer, deren monatliche Rente zu Beginn der Auszahlphase höchstens 30,45 Euro betragen würde, bekommen ihr Guthaben meist auf einen Schlag. Seit Beginn dieses Jahres werden solche Einmalzahlungen ermäßigt besteuert. Das Finanzamt muss dabei die so genannte Fünftelregelung anwenden. Bei dieser wird der ausgezahlte Abfindungsbetrag steuerlich auf fünf Jahre verteilt und dadurch die Steuerprogression gebremst.

Die Regelung gilt auf jeden Fall für Riesterabfindungen, die seit Jahresbeginn 2018 ausgezahlt werden, den Steuervorteil gewährt das Finanzamt unabhängig davon, wann der Riestervertrag abgeschlossen wurde. Umstritten ist jedoch, ob die Steuerermäßigung auch für Kleinbetragsabfindungen gilt, die Vorsorgesparern bereits vor 2018 ausgezahlt wurde. Doch eine Klärung ist in Sicht. Derzeit ist zu dieser Frage ein Gerichtsverfahren beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof in München, anhängig. Im strittigen Fall hat eine Sparerin mit ihrer Bank vereinbart, dass sie anstelle einer monatlichen Riesterrente von 26 Euro eine Abfindung von knapp 9.000,00 Euro erhalten sollte.

Sie beantragte für die Auszahlung die ermäßigte Besteuerung, die ihr jedoch sowohl das Finanzamt als auch auf ihrer Klage hin das Finanzgericht verweigerten. Letzteres verwies zur Begründung seiner ablehnenden Haltung auf den Wortlaut des Gesetzes, der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch keine Steuerermäßigung vorsah. Doch das wollte die Klägerin nicht akzeptieren und legte 20.2.18 gegen das erstinstanzliche Urteil ( FG Köln, 04.07.2017 – 5 K 3136/16) Revision beim BFH ein ( Az. X R 39/17 ) ein.

Nunmehr können sich Riestersparer, die sich ihre Minirente vor 2018 in einem Betrag auszahlen ließen und denen das Finanzamt den Steuervorteil verweigert, auf dieses Verfahren stützen. Flattert ihnen der ablehnende Steuerbescheid ins Haus, sollten sie innerhalb eines Monats schriftlichen Einspruch einlegen.In ihren Schreiben sollten sie auf das laufende BFH Verfahren verweisen und das Ruhen des Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung beantragen.

Der Steuerbescheid bleibt dann in diesem Punkt vorläufig. Sollte der Bundesfinanzhof der Klägerin Recht geben, müsste das Finanzamt betroffene Steuerbescheid korrigieren und Riestersparern die zu viel kassierte Steuer erstatten.