Haushaltshilfe das Geschäft mit der Not?

„Hilfe im Papierkrieg nach der Operation“ Die Schlagzeile am 2.1.21 in der Tagespresse der Funke-Mediengruppe verfängt, zudem mit dem Gründerpreis des Wirtschaftsministeriums NRW geworben wird. Wer die Homepage über eine der Suchmaschinen finden will, dem werden gleich mehrere verschiedene Angebote angezeigt. Durch die fehlenden Pflegekräfte nehmen die ambulanten Dienste die lukrativsten und sichersten Angebote.  Je… » weiterlesen: Haushaltshilfe das Geschäft mit der Not?

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Wenn ein naher Angehöriger seine hauswirtschaftlichen Belange nicht mehr allein regeln kann, ist die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades zu bedenken. Schnell kann ein Krankenhausaufenthalt  eintreten. Die Notwendigkeit der Pflege gegeben sein. Zu unterscheiden ist

  • die kurzfristige Arbeitsverhinderung von maximalen 10 Arbeitstagen nach § 2 PflegeZG, hier reicht die ärztliche Bescheinigung, oder
  • Pflegezeit nach § 3 PflegeZG von maximal 6 Monaten. Vorsicht, diese gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine 16 Arbeitnehmer beschäftigt, zugleich ist die Verhinderung ist 10 Tage vorher anzukündigen.

Planung ist alles. » weiterlesen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Krankenhaussuche

Sie suchen das Krankenhaus. Hier ein Link  Sie sehen die Krankenhäuser, nutzen Sie die Eingrenzung von Fachabteilungen. Vergleichen Sie nicht nur die allgemeine Zufriedenheit. Sehen Sie sich die Details an, wie z.B. Hygiene  etc.  Welche Kriterien sind ohne Angaben.