Ausländische Betreuungskraft eine Alternative?

Wie kann die häusliche Betreuung sichergestellt werden? Die Lage ist ernst: Unseriöse Vermittler nutzen die wachsende Notlage in der Pflege aus. Von den rund 5,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland (Stand 2024) – mit steigender Tendenz – werden über 5 Millionen (etwa 85 %) zu Hause betreut. In manchen Regionen liegt der Anteil sogar bei 90 %.… » weiterlesen: Ausländische Betreuungskraft eine Alternative?

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Vorsicht Hürden zur eigenen minimalen sozialen Absicherung

Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 nach SGB XI, in seiner häuslichen Umgebung  aus Pflichtgefühl oder Familienehre, nicht erwerbsmäßig, pflegt, muss dies für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche und mehr als 60 Tage (zwei Monate) erbringen.

Nicht vergessen, wichtig ist es, damit Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung (Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit) entstehen, der Antrag als Pflegeperson bei Ihrer Pflegekasse. Die Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Über Ihre jeweiligen individuellen Leistungsansprüche informiert Sie verbindlich Ihre Pflegekasse.

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