Pflegende Angehörige am Limit

Kein Zahlensalat, kein Fake, offizielle Zahlen der Landesstatistik Rund 800.000 Angehörige müssen ohne Hilfe pflegen. Wenn kümmert es. Die Politik hat sich 1995 aus der Verantwortung gestohlen. Ambulant vor stationär ist gewollt. Die stationären Einrichtungen werden jährlich durch Erhöhungen und Subventionen unterstützt. Gespart wird auf Kosten der Angehörigenpflege. Die Brisanz wird in den Kommunen heruntergespielt.… » weiterlesen: Pflegende Angehörige am Limit

Veränderte Gewohnheiten verlangen alternative Wohnformen

Verbesserte Lebensbedingungen und insbesondere die verbesserte medizinische Versorgung tragen zu einer höheren Lebenserwartung bei. Verschiedenartige Lebensbiographien schlagen sich nicht nur in unterschiedlichen verfügbaren monatlichen Einkünften nieder, zeigen sich auch in unterschiedlichen Lebensgewohnheiten, Vorlieben und sozialem Umfeld. Nur wer rechtzeitig die Zukunft plant, kann diese aktiv selbst gestalten.

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Pflegegeld muss nicht versteuert werden

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Der nachfolgende Personenkreis muss das Pflegegeld  NICHT versteuern, da er unter das Steuerprivileg fällt: Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten. Wer zu den Angehörigen zählt, lesen… » weiterlesen: Pflegegeld muss nicht versteuert werden