Newsletter 18. KW

Ein schönes Wochenende Aktueller Beitrag    „Demenz-was nun?„ Etwa 1,6 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung leben in Deutschland. Eine Krankheit, die noch immer nicht heilbar ist und die bis in die persönlichsten Bereiche eines Menschen, bis in den Kern seiner Persönlichkeit vordringt. Symptome erkennen     weiterlesen . demnächst im Mai Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?… » weiterlesen: Newsletter 18. KW

Ihr Recht auf eine Patientenverfügung

Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverfügung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern kann. Sie kann auch eine Person benennen, die entscheidet, wenn sie selbst dazuu nicht mehr in der Lage ist. In der Praxis Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Im Unterschied zum sogenannten Vorsorgeauftrag… » weiterlesen: Ihr Recht auf eine Patientenverfügung

Newsletter 17. KW

Aktueller Beitrag  Ihr Recht auf eine Patientenverfügung  Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverfügung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern kann. Sie kann auch eine Person benennen, die entscheidet, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. weiterlesen . demnächst Demenz-was nun? 27.4.18 Wie finde ich… » weiterlesen: Newsletter 17. KW

Newsletter 16. KW

Aktueller Beitrag Digitaler Nachlass Wenn Menschen sterben, hinterlassen sie immer mehr Spuren im Internet. Was Angehörige tun können und wie man seinen digitalen Nachlass regelt, lesen Sie nachfolgend im Beitrag. demnächst im April  Ihr Recht auf eine Patientenverfügung  20.4.18 Demenz-was nun? 27.4.18 Maibaumsetzen  am 28. April 2018, 16:00 Uhr auf der Wiese vor St. Joseph… » weiterlesen: Newsletter 16. KW

Digitaler Nachlass

Die EU will mit der Datenschutzgrundverordnung, die ab Mai 2018 angewendet wird, die Verarbeitung personenbezogener Daten europaweit einheitlich regeln. Doch was geschieht mit den vorhandenen Daten, Bildern, Texten, wenn Nutzer sterben.  Wenn Menschen sterben, hinterlassen sie immer mehr Spuren im Internet. Was Angehörige tun können und wie man seinen digitalen Nachlass regelt.  Die Bilder vom… » weiterlesen: Digitaler Nachlass

Newsletter 15. KW

Aktuell Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege der versehentlich am 5.4. automatisch verschickte Beitrag: Zukunft der Pflege: familien- oder servicebasiert, erscheint aktualisiert Mitte Mai. – Vorab siehe unten –  Der Mittagstisch in der 15. KW im AKA 103 in Styrum kann hier eingesehen werden. Beiträge im April  Digitaler Nachlass   13.4.18 Ihr Recht auf eine Patientenverfügung  20.4.18 Demenz-was… » weiterlesen: Newsletter 15. KW

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Wenn ein naher Angehöriger seine hauswirtschaftlichen Belange nicht mehr allein regeln kann, ist die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades zu bedenken. Schnell kann ein Krankenhausaufenthalt  eintreten. Die Notwendigkeit der Pflege gegeben sein. Zu unterscheiden ist

  • die kurzfristige Arbeitsverhinderung von maximalen 10 Arbeitstagen nach § 2 PflegeZG, hier reicht die ärztliche Bescheinigung, oder
  • Pflegezeit nach § 3 PflegeZG von maximal 6 Monaten. Vorsicht, diese gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine 16 Arbeitnehmer beschäftigt, zugleich ist die Verhinderung ist 10 Tage vorher anzukündigen.

Planung ist alles. » weiterlesen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege