August News

  1. # Patientenleitlinie „Asthma“ überarbeitet

  2. # Keine Platz-/Reservierungsgebühr vor Einzug in das Pflegeheim

  3.  # Reisen mit Diabetes

  4.  # Urlaubszeit – Einbruchschutz wirkt! Schlagen Sie Alarm!

  5.  #  NRW Kurier – eine Fake-Zeitung nur auf Facebook

  6. # Renten- und Lebensversicherung widerrufen, nicht kündigen

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  1. # Patientenleitlinie „Asthma“ überarbeitet

    Die neu überarbeitete Patientenleitlinie bietet Menschen mit Asthma und ihren Angehörigen ausführliche Informationen über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und zum eigenständigen Umgang mit der Erkrankung. Die Patientenleitlinie und weitere Materialien stehen für jeden kostenfrei zum Download zur Verfügung: 

  2. # Keine Platz-/Reservierungsgebühr vor Einzug in das Pflegeheim

BGH am 15. Juli 2021, Az: III ZR 225/20 Vorinstanzen: AG Kerpen -Urteil vom 9. Juli 2019 – 102 C 28/19; LG Köln – Urteil vom 26. August 2020 – 13 S 148/19 hat entschieden Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim ist auch gegenüber Privatversicherten unzulässig. Die maßgebliche Vorschrift § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI), gilt auch für Selbstzahler.

Doch noch wichtiger ist, dass entsprechende Regelungen in Verträgen der Einrichtungen nach § 15 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vom 27. September 2009 (BGBl. I S. 2319) unwirksam sind. Fordern Sie das Geld direkt mit Verweis auf das BGH-Urteil zurück.

3. # Reisen mit Diabetes?!

Auf Reisen unterscheiden sich Ess-, Bewegungs- und Schlafgewohnheiten oft vom Alltag. Dadurch kann sich der Blutzucker verändern – er kann zu hoch oder zu niedrig sein.  Gute Vorbereitung ist wichtig. Daher ist es wichtig, dass der Diabetes schon vor Beginn der Reise gut eingestellt ist und Sie sich mit der Erkrankung gut auskennen. Was Sie beachten sollten!

4. # Urlaubszeit – Einbruchschutz wirkt! Schlagen Sie Alarm!

Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, erhalten für Maßnahmen ab einer Investition von 500 EUR einen Zuschuss bis 20% der investierten Mittel.

Der Zuschuss beträgt mindestens 100 EUR bis zu 1.600 EUR und wird für Material und fachgerechten Einbau durch Fachunternehmen gezahlt. Es muss kein weiterer Sachverständiger die Ausführung bestätigen.

Der Antrag bei der KfW- Bank muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden. Weitere Hintergrundinformation.

5. # NRW Kurier – eine Fake-Zeitung nur auf Facebook

Die Zeitungsfälscher: Wie ein skurriles Netzwerk aus Fake-Accounts auf Facebook Stimmung macht

Sie geben sich als Journalisten, Künstler oder Wissenschaftler aus: Eine Recherche von CORRECTIV.Faktencheck hat ein Netzwerk gefälschter Profile rund um eine erfundene Zeitung namens „NRW Kurier“ aufgedeckt. Diese hetzt gegen die Medien – und weist eine auffällige Nähe zu einer ganz bestimmten Partei auf.  Hier weiterlesen

6. # Renten- und Lebensversicherung widerrufen, nicht kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gefällt und die Rechte der Verbraucher gestärkt (BGH, Az. IV ZR 76/11). Er entschied, dass zahlreiche Renten- und Versicherungskunden ihren alten Vertrag auch heute noch widerrufen können, wenn sie nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Wurden erst mit dem Versicherungsschein die allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen übermittelt. Der Versicherungsnehmer nicht explizit über sein Widerrufsrecht vorher schriftlich aufgeklärt wurde. Aus diesem Grund hatte er die Rückabwicklung mit Rückzahlung der Versicherungsbeiträge und Schadensersatz verlangt. Wenn Sie gleiche Erfahrungen haben, lassen Sie die Möglichkeiten prüfen.

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