Erstattung von Stromkosten für medizinische Hilfsmittel wichtiger denn je, Antrag im Dezember für das Jahr 2022 stellen!
Bis zum 31. Dezember 2021 galt eine Corona-bedingte erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale ab Pflegegrad 1 von 60 Euro und ist wieder 40 Euro Pauschal für 2022 . Ist die Pauschale nicht auskömmlich, schreiben Sie an ihren Bundestagsabgeordneten und an die Pflegebevollmächtige Frau Moll, damit sie sich für eine dauerhafte Erhöhung der Monatspauschale im laufenden Gesetzgebungsverfahren eingesetzt.
Hilfsmittel sind nicht gleich Hilfsmittel
Zur Krankenbehandlung gehören nicht nur Arzneimittel, oft sind auch technische oder andere Hilfsmittel medizinisch notwendig, die zusätzlich unterstützen und bei der Heilung helfen.
Die Krankenversicherung (SGB V) unterscheidet zwischen
Heilmittel (zum Beispiel eine Massage)
Hilfsmittel (zum Beispiel ein Rollstuhl)
Pflegehilfsmittel (sind zum Verbrauch bestimmt und werden nach SGB XI – von der Pflegekasse auf Antrag gewährt, siehe unten.)
Medikament
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen:
Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen. Ein Anspruch kann auch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeleistungen bestehen – zum Beispiel um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Der GKV-Spitzenverband erstellt ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Produkte aufgeführt sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Das Hilfsmittelverzeichnis besitzt keinen abschließenden Charakter, sondern gilt vielmehr als Orientierung für Versicherte, Leistungserbringer, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen. Eventuell können also auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sein.
Erstattet Stromkosten für medizinische Hilfsmittel
In der Zeit der explodierenden Energiekosten wird es noch wichtiger, die laufenden Stromkosten der ärztlich verordneten Elektrogeräte bei ihrer Krankenkasse nach § 33 Abs.1. Satz 1 SGB V geltend zu machen. Ein lesenswerter Beitrag. Wichtig: Stromkosten werden immer zu Beginn des neuen Jahres rückwirkend für das vergangene Jahr erstattet. Den Antrag im Dezember stellen.
Pflegekassen zahlen nach ( SGB XI)
Pflegehilfsmittel sind
- Geräte wie beispielsweise das Pflegebett und
- zum Verbrauch bestimmte Mittel (zum Beispiel Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe).
Für die Erstattung der Kosten ist die Pflegeversicherung zuständig. Pflegehilfsmittel müssen übrigens nicht ärztlich verordnet werden. Es reicht aus, wenn Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen und kurz mitteilen, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden. Die Pflegekasse prüft (gegebenenfalls durch den Besuch einer Pflegefachkraft oder den MD) den Bedarf und bewilligt das entsprechende Pflegehilfsmittel.
Die Kosten für Verbrauchsmittel werden als Monatspauschale bezahlt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und sonstige Pflegehilfsmittel sind für jene Menschen vorgesehen, die als pflegebedürftig gelten und zu Hause oder in einem anderen privatem Umfeld gepflegt werden (häusliche Pflege). Voraussetzung ist ein Pflegegrad von mindestens 1. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Pflegebedürftigen von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften (z. B. eines ambulanten Pflegedienstes) gepflegt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SBG XI (elftes Sozialgesetzbuch).
Pflegebedürftigen stehen monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Und das komplett ohne Zuzahlungspflicht. Ein Rezept ist nicht notwendig, es reicht ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegeversicherung. Oft kümmern sich auch direkt die Anbieter für die Pflegeverbrauchsmittel darum.
Auf die Genehmigung des Antrags müssen Pflegebedürftige meist nicht länger als vier Wochen warten. Die Bewilligung der Pflegehilfsmittel erfolgt meist für unbestimmte Zeit, meist jedoch wenigstens für ein Jahr.
Gestiegene Heimkosten
Vom 01.09.2022 bis zum 31.09.2022 wurden insgesamt in 3.209 Pflegeheimen die Kostensätze angepasst. In den Monaten Juli und August waren es jeweils 709 bzw. 787 Anpassungen. Der nächste Schub kommt durch die Energie.
Die Unterkunft und Verpflegung (U&V)
stieg bei den Wohlfahrtsverbänden um 3,8 %, den Kommunen 4 % und den Privatbetreibern um 4,6 %. Die Personalkosten der Pflege weichen sehr stark ab. Nun müssen auch die Privatbetreiber die Pflegekräfte nach Tarif oder in Anlehnung an Tarif bezahlen, dies schlägt sich im
Einrichtungs-Einheitlichen-Entgelt (EEE)
nieder. Zur Beruhigung werden Durchschnittszahlen genannt. So stiegen die Werte von 954 € auf 1.139 € in Prozenten um 19,3 %. Der Bundesschnitt lag im August bei 1.010,21 Euro. Nach der Anpassung liegt der Schnitt der Heime nun bei 1.138,38 – was einer Preissteigerung von 13 Prozent zum Bundesschnitt entspricht. Diese Darstellung verschweigt, verdeckt die Steigerungen nach Trägerorganisation: Wohlfahrtsverbänden um 8,4 %, den Kommunen 6,5 % und den Privatbetreibern um 31,2 %. Nicht verschwiegen werden soll, dass die geringere Steigerung im Kommunalen Bereich (6,5%) gegenüber den Wohlfahrtsverbänden (8,4%) durch Erhöhung des Investanteils (Kaltmiete) mit 1,7 % ausgeglichen wurde. Die Energiekostensteigerung ist noch nicht eingepreist. Die Privatbetreiber haben Ihre Gewinne gerettet! Welche Stellungnahmen konnten die Bewohnerbeiräte abgegeben. Mit der Möglichkeit der Umstrukturierung nach § 113c SGB XI, besteht die Gefahr, dass geringer qualifiziertes Personal aus Kostengründen die Arbeit übernehmen muss. Wird dies dann auch zur Reduzierung der EEE Kosten führen, wird die Qualität gehalten?
Neue Qualität durch § 113c SGB XI
Werden die Bewohnerbeiräte in die Umsetzung des § 113c SGB XI mit einbezogen, damit sie die Veränderungen in den nächsten Einrichtungserhöhungen der Träger zum 1.7.2023 würdigen können. Oder bleibt es ein kaufmännisches Verfahren, das den Mitarbeitern und Bewohnern übergestülpt wird?
INTEGRIERTE PRIMÄRVERSORGUNGS–ZENTREN
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP widmet sich in knappen, aber klaren Passagen der künftigen Ausrichtung einer ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote – z. B. in Gesundheitskiosken – Behandlung und Prävention verbessern. Darüber hinaus soll die Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten durch Community Health Nurses, Gemeindeschwestern, Gesundheitslotsen und
telemedizinische Leistungen (u. a. Videosprechstunden, Telekonsile und –monitoring) unterstützt und gesichert werden. Hier gehts zum Grundlagenpapier. Wir müssen uns alle einbringen.
Wenn Studierende Angehörige pflegen
Das Centrum für Hochschulentwicklung hat gemeinsam mit dem Verein „Familie in der Hochschule“ eine Info-Broschüre zum Thema „Studium mit Pflegeverantwortung“ veröffentlicht.
Angebote gegen Einsamkeit
Freunde alter Menschen e.V.
Freunde alter Menschen e.V. ist eine Freiwilligen-Organisation mit internationaler Ausrichtung. Weltweit engagieren sich Freiwillige und Mitarbeiter*innen gemeinsam gegen die Vereinsamung von alten Menschen. Der Verein konzentriert sich auf Menschen im hohen Alter, die häufig nicht mehr mobil und fit sind. Zentraler Bestandteil des Engagements sind dabei die Besuchspartnerschaften. Freunde alter Menschen vermitteln Besuchspartnerschaften in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main und München.
Helpcity.de
Helpcity.de bietet mithilfe einer App den kostenlosen und anonymen Austausch mit Gleichgesinnten, Mentor*innen und Expert*innen an. Abhängig von der individuellen Situation, den Interessen und dem Standort wird es den Benutzer*innen erleichtert, den passenden Kontakt zu finden.
nebenan.de
nebenan.de ist Deutschlands größtes soziales Netzwerk für Nachbar*innen. Über die kostenlose digitale Plattform können sich Nachbar*innen kennenlernen, helfen, zu Aktivitäten verabreden, Dinge teilen und verschenken. Alle Nutzer*innen sind adressverifiziert, treten mit Klarnamen auf und wohnen ca. 10 Gehminuten voneinander entfernt.
Silbernetz e.V.
Am Silbertelefon finden Menschen ab 60 Jahren täglich von 8-22 Uhr unter 0800 4 70 80 90 ein offenes Ohr – ohne Krise oder konkretes Problem. Anonym, vertraulich, kostenfrei!
Für einen tiefergehenden telefonischen Kontakt gibt es die Silbernetz-Freundschaft: interessierte Senior*innen werden mit Ehrenamtlichen vernetzt, die dann einmal pro Woche für ein persönliches Telefongespräch anrufen.
Mit der Silberinfo stellt Silbernetz den Anrufenden am Silbertelefon deutschlandweit Kontaktinformationen zu Angeboten der Altenhilfe zur Verfügung. Mehr unter: www.silbernetz.de
TelefonSeelsorge Deutschland e.V.
Die TelefonSeelsorge Deutschland e.V. ist für jeden da. Sie bietet allen Ratsuchenden bei Problemen und Krisen in jeder Lebensphase ein offenes Ohr. Per Telefon 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123 per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de
Das Angebot ist kostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar
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