Grundsicherung im Alter -2 –

Fortsetzung des Artikels vom 16.3.2018, nach Rückfragen Muss ich mein gesamtes Einkommen für den Grundsicherungsbedarf einsetzen? Grundsätzlich ja, Aber es gibt wie immer Ausnahmen. Das Gesetz sieht Freibeträge vor, wenn Sie neben Ihrer Rente noch erwerbstätig sind oder eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten. Vermögen für den Grundsicherungsbedarf einsetzen? Nein, es gibt einen Schonbetrag in… » weiterlesen: Grundsicherung im Alter -2 –