Arbeiten und Sorge um die Angehörigen

Plötzlich ist Vater oder Mutter pflegebedürftig. Rund 63% der Betreuenden An- und Zugehörigen erleben eine persönliche Krise und 20% reduzieren ihre Arbeitszeit wöchentlich um 15 Stunden, weil Sie der Belastung nicht mehr gewachsen sind und Unterstützung nicht gegeben oder gesehen wird. Pflege darf nicht länger ein gesellschaftliches Tabuthema sein. Jeder vierte Arbeitnehmer ist bereits mit… » weiterlesen: Arbeiten und Sorge um die Angehörigen

(Pflege)sensible Arbeitgeber gesucht/gefordert

Hilfeschrei „Pflege geht uns alle an!“  Pflegende Angehörige fühlen sich allein und im Stich gelassen. Das Land NRW und die Landespflegekassen nehmen sich der Not formal mit der Aktion: „Vereinbarkeit-von-Beruf-und-Pflege“ an. Die Häusliche Pflege soll durch sensiblere Arbeitgeber unterstützt werden. Ein Apell an die 704.000 Unternehmen im Lande und den öffentlichen Dienst mit den 9… » weiterlesen: (Pflege)sensible Arbeitgeber gesucht/gefordert

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Unternehmen, die ihre Fachkräfte halten / binden wollen, kommen am Thema „Pflegende Angehörige“ nicht vorbei. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden bereits zu Hause gepflegt, dies mit stark zunehmender Tendenz. Die meisten müssen ohne Unterstützung  fachlicher ambulanter Hilfe allein von den Angehörigen gepflegt werden. Durch die Angehörigenpflege kommt eine Mehrfachbelastung auf den Arbeitnehmer zu. Es… » weiterlesen: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Wenn ein naher Angehöriger seine hauswirtschaftlichen Belange nicht mehr allein regeln kann, ist die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades zu bedenken. Schnell kann ein Krankenhausaufenthalt  eintreten. Die Notwendigkeit der Pflege gegeben sein. Zu unterscheiden ist

  • die kurzfristige Arbeitsverhinderung von maximalen 10 Arbeitstagen nach § 2 PflegeZG, hier reicht die ärztliche Bescheinigung, oder
  • Pflegezeit nach § 3 PflegeZG von maximal 6 Monaten. Vorsicht, diese gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine 16 Arbeitnehmer beschäftigt, zugleich ist die Verhinderung ist 10 Tage vorher anzukündigen.

Planung ist alles. » weiterlesen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege