Nackt im Netz 02

Fortsetzung vom 10.Juli 2019  und anderen Beiträge -Digitalisierung-

Über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Gesundheitsapps, über Verordnungen der niedergelassenen Ärzte, sollen das neue Einfallstor werden. So sieht es das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) vor. An den Daten-hack im Krankenhaus Neuss, Uniklinik Düsseldorf und Essen sei erinnert.

Die Digitalisierung muss einen Vorteil bieten!

Die Wirtschaftlichkeit kann durch Optimierung in den Abläufen erfolgen, hier kann die Digitalisierung helfen, notwendige Daten einmal zu erfassen und mehrfach zur Verfügung zu stellen. Die Datensicherheit muss gewährleistet werden. Bedenken sehen Krankenhäuser scheinbar nicht, die Digitalisierung wird vorangetrieben. Eine digitale Akte mit Arztbriefen, Befunden sowie der kompletten klinischen Bildgebung soll an jedem Arbeitsplatz der Klinik verfügbar sein.

In den Kliniken der Fresenius-Gruppe wird im deutschen Gesundheitsmarkt ein Patientenportal aufgebaut, das inzwischen in 50 Prozent der Helios-Kliniken Patienten von zu Hause den Zugriff auf eine Vielzahl von Behandlungsdokumenten ermöglicht. Online-Terminbuchungen und Videosprechstunden seien bereits fester Bestandteil vieler Behandlungsprozesse. Der Mehrwert für behandelnde Ärzte ist erkennbar. Die Daten werden innerhalb des weltweit agierenden Gesundheitskonzerns Fresenius geteilt und sei es nur zur Lieferung der Medikamente.

Pflegekräfte

Welche Arbeitserleichterung oder welche Arbeitsverdichtung erwartet Pflegekräfte? In der Klinik sollen Pflegekräfte mit kleinen Medizingeräten ans Patientenbett fahren, Fieber messen oder Blutdruck bzw. weitere Vitalwerte ohne manuelle Hilfe eintragen. Die sogenannten Spotcheck-Monitore übertragen die Daten direkt in die „elektronische Patientenkurve“. Der Patient ein Objekt, der Leistungsträger zur Leistungserfassung und Abrechnung.

Fresenius entlohnt nach Haustarifvertrag und zahlt an teilnahmeberechtigte Mitarbeiter eine Erfolgsbeteiligung zur Hälfte in Aktien und in bar. Ein so „sozialer“ Arbeitgeber, dürfte keine Mitarbeiterprobleme haben.

Patientendaten

Mitgebrachte Medikamente können per Medikationsplan eingelesen und berücksichtigt werden, Unterstützungstools zur Arzneimitteltherapiesicherheit helfen Ärzten bei der Verordnung und geben wichtige Hinweise zu Wechselwirkungen. Können Patienten die Dokumente in der „elektronischen Patientenkurve“ nur einsehen und/oder werden sie den Krankenkassen übermittelt? Der mündige Bürger muss über seine Daten bestimmen und entsprechend freigeben.

Eine spannende Herausforderung für Mitarbeiter und Patienten.

Wir brauchen Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die Spitzenleistungen für die Menschen garantieren und in denen gute Gehälter für alle und ordentliche Arbeitsbedingungen eine Selbstverständlichkeit sind. Erfolgsbeteiligung für ausgesuchte Mitarbeiter widerspricht der sozialen Marktwirtschaft. 

Wir müssen auf ethischen Grundsätzen bestehen, die folgende Anforderungen erfüllen:

1) Keine Degradierung des Menschen zum bloßen Objekt/Gewährleistung menschlicher Aufsicht,
2) Sicherheit durch angemessene technische und organisatorische Standards,
3) Datenschutz und -qualität,
4) Transparenz (Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit),
5) Nichtdiskriminierung und Fairness,
6) gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen
7) und Verantwortlichkeit im Sinne einer Rechenschaftspflicht.

Wird fortgeführt: „Künstliche Intelligenz und was kann sie Leisten“

Wollen Sie nicht nur zum Objekt werden, ist Ihre Meinung gefragt.

Brauchen unsere Hausärzte die Digitalisierung, wie stehen Sie zum Projekt? 

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