Mit Bürgergenossenschaften die Lebensqualität vor Ort verbessern

Pflegenden Angehörige sind genervt, verzweifelt und in der Vereinsamung nicht sicht- oder hörbar.

Fortsetzung von „Gemeinsam-statt-einsam“ „Schaffung altersgerechter Städte und Gemeinden“ 

Ja es fehlen

  • Pflegekräfte,
  • Unterstützungen in der Häuslichkeit nicht erst seit zwei oder drei Jahren.

Ambulante Dienste sind Mangelware. Pflegende Angehörige suchen nicht nur in ländlichen Gebieten händeringend Hilfe. Die gesetzlichen Vorgaben und Veränderungen sind starr und bürokratisch. Pflegekassen beachten das Ziel der Beitragsstabilität und sparen durch kleinliche Auslegungen der Anträge von Pflegebedürftigen, So werden im häuslichen Bereich jährlich 12 Mrd. Euro durch Pflegekassen eingespart. Hilfeschreie nach Berlin der Einrichtungsträger und -betreiber der Wohlfahrts- und Privatverbände werden wahrgenommen. Doch der Bund ist für Krankenhäuser zuständig nicht für die Pflege. Die (Kontroll-)Hoheit liegt in den Bundesländern, die Ausgestaltung in den kreisfreien Städten und Kreisen.

Die kommunale Daseinsvorsorge eine Kannleistung

Die Senioren der Parteien sind mit sich selbst beschäftigt. Die Seniorenvertretungen in den Kommunen dienen größtenteils den Parteien als Alibi. Die Wohlfahrtsverbände erhalten öffentliche Mittel zur Übernahme öffentlicher Sozialleistungen. Altenhilfe-Einrichtungen sind Wirtschaftsunternehmen, erhalten direkt keine öffentlichen Mittel, ausgenommen die Corona-, Energiebeihilfen. Nicht zu vergessen die Sozialhilfe, soweit die Heimbedürftigkeit für die wenigen Plätze zuerkannt wurde. Heime sind nicht mehr für jedermann zugänglich. Der Kämmerer steuert mit seinen Vorgaben die sozialen Dienstleistungen. Die Pflegekassen kommen der Sicherungspflicht für die Versicherten nicht nach. Die gesetzliche Zukunftsplanung obliegt nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW den kreisfreien Städten und Kreisen. Eine verbindliche Planung zur Bedarfsabdeckung wird sehr selten gesehen. Die Verwaltungsvorlagen werden entgegengenommen, mangels eigener Betroffenheit der Gremienmitglieder nicht diskutiert. Wer kennt schon die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (§ 8 APG) oder gar die Mitglieder, die bei der Planung Mitwirken, sei es bei der kommunalen Pflegeplanung, sei bei der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen.

Was nutzt eine gesetzliche Bestimmung (§ 2 APG Abs. 1) mit der Überschrift: Gestaltung der Angebote
(1) „Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sind die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern durchgängig zu berücksichtigen. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können; die besonderen Bedarfe des ländlichen Raums sind zu berücksichtigen. Dabei sind alle Wohn- und Pflegeangebote gleichberechtigt einzubeziehen. Maßnahmen nach diesem Gesetz sollen auch kultursensible Aspekte berücksichtigen, insbesondere die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen, die sich durch Migrationsgeschichte, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ergeben können. Darüber hinaus ist Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken.“

  • Vertrauen auf die Verwaltung, scheitert an dem angeblich fehlenden Geld.
  • Vertrauen allein auf die oft unbekannten Gremienvertreter, wird in absehbarer Zeit keine Veränderungen zeigen.

Der Fachkräftemangel in der Pflege verlangt ein neues Bewusstsein, die vereinzelten Insolvenzen der ambulanten und stationären Träger verschärfen das Problem.

Seitens der Fraktionen und Verwaltungen werden den obigen Aussagen vehement widersprochen werden, es wird auf die Quartiersmanagementbüros hingewiesen. Diese existieren, doch wer kennt Ihre Aufgaben? Quartiersmanagement wird von zwei verschiedenen Ministerien gefördert.

  • Einmal vom Bauministerium im Rahmen der Förderung von Baumaßnahmen. Die Manager werden befristet für die Maßnahme seitens des Antragsstellers eingestellt. Bürger werden informiert über die mögliche Förderung.
  • Zum anderen vom Sozialministerium für die Altenhilfe. Die Kommunen fördern damit die Möglichkeit einer Anlauf- und Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbandes im Quartier. Die theoretischen Ansätze sind durch die Angebote oft nachvollziehbar. Unabhängig vom persönlichen Engagement der handelnden Personen besteht die Abhängigkeit durch den Anstellungsvertrag mit dem Träger und der Kontrolle und Rechenschaftspflicht gegenüber der Kommune. Die eigene Erfahrung zeigt, dass die Ergebnisse von „Runden offenen Tischen“, nur bedingt umgesetzt werden oder spätestens in den Gremien scheitern. Diese Erlebnisse erzeugen Frust und Abkehr.

Stillstand ist Rückschritt

Bürger müssen sich aktiv einbringen. Vielleicht zuerst als Quartiersverein. Warum sich nicht auch mit Geld im Quartier beteiligen und gleichberechtigt Einfluss nehmen. Die Stadt Lübeck plant neue Seniorenheime für 117 Millionen Euro und die Bürgerschaft gab grünes Licht für die Übernahme von vier weiteren Heimen. Einzelne Einrichtungen eröffnen Insolvenzen, nachdem die Gewinne abgeschöpft und die finanzierten Reinvestitionen durch die Investitionskosten, insbesondere Abschreibung, durch fehlende Rücklagen nicht getätigt wurden. Einrichtungen in die kommunale Herrschaft oder Wohlfahrtsverbänden zu übergeben, wird durch fehlende Rücklagenbildung für jede Einrichtung ohne Transparenz und bürgerliche Kontrolle keine Veränderungen bringen. 

Bürgergenossenschaften als neue Form der wirtschaftlichen Selbsthilfe

Bürgergenossenschaften verfolgen im Gegensatz zu klassischen Genossenschaften ihre Ziele nicht nur zum Vorteil der Mitglieder. Sie verstehen sich als Beitrag für das Gemeinwesen. Ihre Leistungen verbessern vielerorts die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Wenn gewohnte Formen der Daseinsvorsorge der Kommune nicht mehr ausreichend funktionieren, können innovative Angebote durch bürgerschaftliches Engagement die Kommune auf Augenhöhe unterstützen. Nur anerkannte Einrichtungen erhalten Förderungen und Unterstützungen. Warum nicht eine gemeinnützige Genossenschaft ohne Nachschusspflicht für die Mitglieder anstreben, um Stiftungs- und öffentliche Gelder für die gute Sache zur Unterstützung einzuwerben?

Dachgenossenschaft

Wer unkomplizierte Selbsthilfe organisieren will, macht das oft über einen Verein. Wenn die Selbsthilfe allerdings wirtschaftlich angelegt sein soll, ist eine Genossenschaft besser. Um die Genossenschaften dauerhaft gut aufzustellen, bedarf es: Spendenakquise, Fördermittelbeantragung oder Beschaffung von Abrechnungssoftware, diese funktionieren im Verbund oft einfacher und effizienter. Gleichzeitig kann eine Dachgenossenschaft bei der Neugründung hilfreich sein.
Genossenschaften sind nicht neu
Bei passiven Formen der Bürgerbeteiligung, wo es um Teilhabe und Teilnahme am Gemeinwesen geht, leisten Bürger die kreativen Praktiken und solidarischen Vorleistungen in einer engagierten Zivilgesellschaft einen proaktiven Beitrag zur Gestaltung des Gemeinwesens – zum Beispiel in Wohngenossenschaften, durch selbstverwaltete Energieversorgung, Urban Farming oder Carsharing. Warum nicht eine Genossenschaft für Hilfe im Alter, nicht nur um die 85% und mehr anerkannt Pflegebedürftigen direkt und indirekt zu unterstützen, auch im Vorfeld zur Tagesbewältigung bedarf es vermehrter Unterstützung.
Ein wissenschaftlicher Ansatz
An der Universität Köln wird in dem Projekt „Teilgabe: Die bürgerschaftliche, genossenschaftliche und sozialunternehmerische Schaffung und Gestaltung von gemeinwohlorientierter Versorgung“ in, Kooperation der Universität Hamburg (Fachbereich Sozialökonomie) erforscht.
„Teilgabe“ als Praxis
Wie kann beurteilt werden, was zivilgesellschaftliches Wirtschaften hervorbringt und wie es in die Gesellschaft hineinwirkt? Inwiefern trägt es dazu bei, Gemeinwohl bzw. Gemeingüter zu schaffen und zu pflegen? Dies sind die Fragen. Die Zusammenhänge werden im Schaubild dargestellt.
Die Forscher wollen den Akteuren zivilgesellschaftlichen Wirtschaftens Orientierungen an die Hand geben, anhand derer sie ihre Praktiken reflektieren können. Für die Politik und die Wirtschaftsförderung bieten sie Grundlagen, um die Qualitäten alternativer Wirtschaftsweisen verstehen und bewerten zu können.
Nebenan.de
Einen ersten Ansatz für die notwendigen Nachbarschaftskontakte bietet das kostenfreie gemeinnützige Portal Nebenan.de. Warum nicht auch hier die ersten Kontakte und Ideen einbringen und für die Nachbarschaftshilfe werben.

Es bleibt zu hoffen, dass konkrete Praxisbeispiele in den Kommunen an das Projektteam herangetragen werden. Nur durch einen breiten Erfahrungsaustausch zwischen Praxis und Theorie können gemeinwohlfördernde nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.

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