Unzureichende Chancen auf Teilhabe im Alter

Es reicht nicht: ein Mandat zu übernehmen, Forderungen aufzustellen. Es muss aktiv gehandelt werden. Zum 13. Deutsche Seniorentag, vom 24. bis 26. November 2021 in Hannover, legt der Veranstalter BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V. eine Studie vor. Die Befragung von 33 Städten und Gemeinden in vier Bundesländern zu Beratungsangeboten, Begegnungsstätten und der Förderung von… » weiterlesen: Unzureichende Chancen auf Teilhabe im Alter

Ansprüche alter Menschen – bei Pflege – 01

Die Gewährung von Hilfe zur Pflege ist erst ab Pflegegrad 1 möglich. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass unterhalb des Pflegegrades 1 kein pflegerischer Bedarf (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung) außerhalb der Pflegeversicherung (SGB XI) besteht. Bei ambulanter Versorgung ist die Abdeckung eines dringend notwendigen Bedarfs in Bezug auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen als Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII geregelt.

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