Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab
Nur ein Quartal Zeit Die Witwenrente oder Witwerrente sind Teil der gesetzlichen Rente, die ein Versicherter in Anspruch nehmen kann. Wenn der verstorbene Ehegatte bei seinem Tod über 65 Jahre alt ist, wird die Witwenrente oder Witwerrente aus den bestehenden Rentenansprüchen der Bruttorente des Verstorbenen berechnet. Dies ist noch relativ einfach nachzuvollziehen. Wenn aber der… » weiterlesen: Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab