Nach der international allgemein anerkannten Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist unter Gewalt in der Pflege “eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung“ zu verstehen, „wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“. In der Literatur ist damit zumeist die Altersgruppe 65+ gemeint (vgl. WHO, 2008). » weiterlesen: Gewalt in der Pflege, in welchem Ausmaß?
Newsletter 21. KW
Bereits am 18.5.18 14:12 veröffentlicht, leider nicht an die Newsletter Abonnenten verschickt, deshalb Newsletter 21igste Aktueller Beitrag „Zahngesundheit auch im Heim“ Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben durch die Einfügung eines § 22a SGBV im August 2017 einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Gesetzlichen Kranken Versicherung (GKV). Weiterlesen demnächst Ärger mit… » weiterlesen: Newsletter 21. KW
„Karl, mit wem hast Du Dich geprügelt?“