Leistungen in der Pflege clever kombinieren

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tages- und Nachtpflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für sich genommen nicht hoch. Sie decken in vielen Fällen nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten ab. Doch wer sie geschickt miteinander kombiniert, kommt auf deutlich höhere Beträge und kann mehr Hilfe in Anspruch nehmen. Es lohnt also, sich mit den Kombinationsmöglichkeiten auseinanderzusetzen.… » weiterlesen: Leistungen in der Pflege clever kombinieren

Januar 2020 News

Das Jahr 2020 mit den Kommunal- und Ruhrparlamentswahlen rücken auch die Senioren wieder in den Mittelpunkt. Sei es, dass auf Broschüren aufmerksam gemacht wird. Die Räte werden ihre Wünsche als Aufträge an die Verwaltung formulieren. Deshalb siehe in den Dezembernews die 5 Forderungen aus dem ersten Bericht des unabhängigen Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wir haben als Schwerpunkte die BEWOHNER-beiräte und die Seniorenräte (freigewählt oder ausgewählt) im Blick. » weiterlesen: Januar 2020 News

Mehrgenerationenhaus / Wohnformen im Alter – 02

Gemeinsam statt einsam alt werden, lautet die Devise einer Wohngemeinschaft für Rentner und Silver-Ager.    Fortsetzung von Die Senioren-WG / Wohnformen im Alter – 01 Nach einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der ARD bezeichneten 76% aller Frauen und 61% aller Männer Einsamkeit als „großes bis sehr großes Problem“. Zum Nachdenken und zur Entscheidungsfindung… » weiterlesen: Mehrgenerationenhaus / Wohnformen im Alter – 02

Tagespflege – Kranke in guter Gesellschaft

Tagespflege ein gesetzlich anerkanntes notwendiges Hilfsangebot für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige auf dem Papier. Angehörig müssen ihren Beruf nicht aufgeben, wenn sie einen Menschen mit fortgeschrittener Demenz im Kreis der Familie behalten möchten. Zu den Alternativen gehört die Tagespflege: Menschen mit Demenz verbringen ein oder mehrere Tage pro Woche gemeinsam in einer Einrichtung, die auf… » weiterlesen: Tagespflege – Kranke in guter Gesellschaft

Ansprüche alter Menschen – bei Pflege – 01

Die Gewährung von Hilfe zur Pflege ist erst ab Pflegegrad 1 möglich. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass unterhalb des Pflegegrades 1 kein pflegerischer Bedarf (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung) außerhalb der Pflegeversicherung (SGB XI) besteht. Bei ambulanter Versorgung ist die Abdeckung eines dringend notwendigen Bedarfs in Bezug auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen als Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII geregelt.

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