Digitales Erbe
Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen – und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche später zählen. Der weitverzweigte digitale Nachlass darf nicht vergessen werden. Das Recht auf digitale Daten zuzugreifen, wird, wie andere Rechte, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, §§1922 ff BGB, vererbt. Bereits im Januar 2019 haben wir einen Beitrag „Digitales Erbe“ veröffentlicht. Der Link zu… » weiterlesen: Digitales Erbe