Erbe und Heirat
Um 1900 herum wurde das ursprüngliche Gut eines Gutsbesitzers aufgesiedelt, weil er Geld brauchte. Unser Hof war ein Vorwerk. Das ist ein Begriff der damaligen Zeit, und es handelte sich um ein abseitiges Stück Land, welches von meinen Großeltern gekauft und bewirtschaftet wurde.Meine Großmutter mütterlicherseits hatte 16 Kinder – das muss man sich mal vorstellen. Sie war eine Frau, die sehr ans Praktische gedacht hatte.
Ehe sie sich was für sich gekauft hätte, hatte sie sich eine Nähmaschine gekauft, damit sie für ihre Kinder nähen konnte. Die Geschwister meiner Mutter waren noch nicht alle volljährig, als meine Großmutter beschloß, den Hof an meine Mutter zu übergeben, da sie immer am härtesten und am meisten gearbeitet hatte. Da war sie 33 Jahre alt und noch nicht verheiratet. Alle anderen Geschwister waren versorgt mit einem Erbteil. 300 Taler hatte jeder als Erbteil bekommen, und dazu noch Wäsche.

Die Überschreibung des Grundstückes erfolgte dann kurz nach der Heirat meiner Eltern, also noch vor Inkrafttreten des beschlossenen Reichserbhofgesetzes, das Bauern die Verfügungsmacht über ihre Höfe ausschloss.
Das Reichserbhofgesetz (01.10.1933) besagte, dass nur noch geschlossene Vererbungen stattfinden sollten ohne Abfindung irgendwelcher Erben. Die Landwirte konnten danach zu ihren Lebzeiten weder den Hof frei übertragen noch frei vererben, wurden also zu Nießbrauchern an ihrem eigenen Hof degradiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichserbhofgesetz
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